Greenpeace-Gutachten: EZB und Bundesbank sind rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet

Unabhängigkeit ist rechtlich mit Pflicht zum Schutz des Klimas vereinbar

Frankfurt am Main, 18. 6. 2021 – Europas Zentralbanken (ESZB) sind verpflichtet, den Schutz des Klimas zu berücksichtigen. Klimaschutz ist für das ESZB nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine Pflicht. Das zeigt ein heute im Vorfeld der Klausurtagung des EZB-Rates veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace. Die Studie “Rechtliche Möglichkeiten zur Implementierung von Klimakriterien bei der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank” legt dar, dass Klimaschutz Menschenrecht und ein konstitutives Prinzip der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellt. Daran ist auch das Notenbanksystem gebunden. Autorin ist die Juristin Roda Verheyen, die maßgeblich die von Greenpeace mit initiierte Klima-Verfassungsklage geführt hat. 

“Kritiker einer grünen Geldpolitik behaupten gerne, Klimaschutz falle nicht ins Mandat der EZB, aber diese Lesart ist offensichtlich falsch”, sagt Dr. Mauricio Vargas, Greenpeace Finanzexperte. “Das Gutachten ist eindeutig: Klimaschutz ist ein Grundrecht und alle Staatsorgane, also auch die Bundesbank, sind dazu verpflichtet, diesem Recht Geltung zu verschaffen. Die Unabhängigkeit als Vorwand für eine nachweislich äußerst klimaschädliche Geldpolitik anzuführen, ist nicht länger hinnehmbar.”

VERWEIGERN ZENTRALBANKEN KLIMASCHUTZ, KÖNNEN RECHTLICHE KONSEQUENZEN DROHEN

Das Gutachten leitet die Verpflichtung der Zentralbanken des Eurosystems zum Klimaschutz trotz ihrer institutionellen Unabhängigkeit aus mehreren europäischen Verträgen ab. Einen völkerrechtlich bindenden Rahmen setzt zudem das Pariser Klimaabkommen. Dieses hebt an markanter Stelle Finanz- und Investitionstätigkeiten hervor und fordert explizit, Finanzströme klimafreundlich umzulenken. Nicht zuletzt ergibt sich aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Verpflichtung für die Deutsche Bundesbank, ihre Ermessensspielräume zu prüfen, um der grundgesetzlich festgeschriebenen (Art 20a)  Verpflichtung zum Klimaschutz Geltung zu verschaffen. 

Das Rechtsgutachten stellt auch die Frage, ob sich Zentralbanken wie die Bundesbank angreifbar machen, weil sie ihre Geldpolitik bisher nicht in Einklang mit den politischen Anstrengungen zum Klimaschutz gebracht haben. Greenpeace fordert daher von der EZB und der Bundesbank eine neue geldpolitische Strategie, die sich glaubwürdig an den Erfordernissen des Pariser Klimaabkommens orientiert.

Das Gutachten “Rechtliche Möglichkeiten zur Implementierung von Klimakriterien bei der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank” und eine deutsche Zusammenfassung sind online abrufbar.

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