Hamburg, 15. 2. 2005 – Der Anbau der genmanipulierten Maissorte Mon810 des Saatgut-Konzerns Monsanto entspricht nicht geltendem EU-Recht. Gemäß der EU-Richtlinie 2001/18 müssen beim Anbau von Gen-Saaten Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit kontinuierlich überwacht werden. Nach Recherchen von Greenpeace existiert ein derartiger Überwachungsplan für Mon810 nicht, obwohl der ehemals zuständige EU-Kommissar David Byrne dies öffentlich behauptete. Trotz dieses Verstoßes hat die EU-Kommission im September 2004 die Aufnahme des Gen-Maises als erstes gentechnisch verändertes Saatgut in den Sortenkatalog der EU genehmigt. Damit kann die Gen-Pflanze in der EU verkauft werden.
Hamburg, 15. 2. 2005 – Der Anbau der genmanipulierten Maissorte Mon810 des Saatgut-Konzerns Monsanto entspricht nicht geltendem EU-Recht. Gemäß der EU-Richtlinie 2001/18 müssen beim Anbau von Gen-Saaten Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit kontinuierlich überwacht werden. Nach Recherchen von Greenpeace existiert ein derartiger Überwachungsplan für Mon810 nicht, obwohl der ehemals zuständige EU-Kommissar David Byrne dies öffentlich behauptete. Trotz dieses Verstoßes hat die EU-Kommission im September 2004 die Aufnahme des Gen-Maises als erstes gentechnisch verändertes Saatgut in den Sortenkatalog der EU genehmigt. Damit kann die Gen-Pflanze in der EU verkauft werden.
Greenpeace-Aktivisten fordern daher heute Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) in Berlin mit einem „Stopp-Gen-Mais“-Schild auf, die Konsequenz aus der fehlenden Risikokontrolle zu ziehen. Etwa 100 deutsche Landwirte wollen dieses Jahr Gen-Mais anbauen. Bereits im vergangenen Jahr wurde fast ausschließlich Gen-Mais von Monsanto im deutschen Erprobungsanbau ausgebracht.
„Die EU-Kommission hat ihre Mitgliedsstaaten durch falsche Informationen in die Irre geführt“, sagt Christoph Then, Gentechnikexperte von Greenpeace. „Damit untergräbt die Kommission die derzeit geltenden Sicherheitsstandards der Europäischen Union. In Deutschland darf unter diesen Voraussetzungen kein Gen-Mais ausgesät werden.“
Der Gen-Mais Mon810 enthält ein so genanntes Bt-Gift, das die Pflanzen vor Insektenfraß schützen soll. Jüngste wissenschaftliche Publikationen zeigen ein alarmierendes Spektrum möglicher negativer Auswirkungen dieser Gen-Pflanzen. So kann sich das Gift im Boden anreichern und geschützte Insekten gefährden. Der Überwachungsplan von Monsanto aus dem Jahr 1995 sieht jedoch lediglich vor, im Freilandversuch das Entstehen von möglichen Resistenzen bei Schädlingen zu beobachten. Weitere Risiken des Anbaus werden nicht beschrieben.
In einer Pressemitteilung vom 8. September 2004 hatte David Byrne behauptet, Monsanto hätte seine Risikoforschung verbessert: Es würde ein aktualisierter Überwachungsplan vorliegen, der der Rahmenrichtlinie 2001/18 genüge. Dieser sei von den Mitgliedsstaaten der EU akzeptiert. Nachfragen bei Behörden in Deutschland, Dänemark und Österreich haben jedoch ergeben, dass dieser Plan nicht vorliegt.
Der Anbau von Gen-Pflanzen in Deutschland wird jetzt zur Nagelprobe für Künast, die sich dem Schutz der Umwelt und der Verbraucher verpflichtet hat. Denn die europäische Gesetzgebung erlaubt nationalen Regierungen, Maßnahmen gegen den Anbau von Gen-Pflanzen zu ergreifen, wenn nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gefährdung von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann. Ungarn hat bereits im Januar gehandelt. Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat Einfuhr und Anbau von Mon810 untersagt.
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