Sachsen-Anhalt klagt gegen Gentechnikgesetz

Greenpeace: Landesregierung erfindet neuen Beruf, um Gentechnik zu fördern

Hamburg, 12. 4. 2005 – Die Landesregierung Sachsen-Anhalts reicht heute Verfassungsklage gegen das Gentechnikgesetz ein. Das Land will damit die bestehenden Haftungsregeln für gentechnische Verunreinigungen an benachbarten Feldern zu Fall bringen und den Anbau von Gen-Pflanzen erleichtern. In ihrer Klageschrift beruft sich die Landesregierung auf § 12 (Berufsfreiheit) und § 14 (Eigentumsfreiheit) des Grundgesetzes. Das Land erfindet dazu in seiner Klageschrift den neuen Beruf der GVO-Verwender und behauptet, das Gesetz würde diesen Bauern die Berufsausübung unmöglich machen.

„Das Gentechnikgesetz verletzt keine Grundrechte. Nicht der Beruf des Gen-Bauern ist durch die Verfassung geschützt, sondern der Beruf des Landwirtes – unabhängig davon, ob er genmanipuliertes Saatgut ausbringt oder konventionelles“, sagt Henning Strodthoff, Gentechnikexperte von Greenpeace. „Sachsen-Anhalt will die gentechnikfreie Landwirtschaft abschaffen. Das steckt hinter der Klage für die neu erfundene Berufsgruppe der GVO-Verwender“.

Mit den Haftungsregeln setzt das Gentechnikgesetz konsequent Artikel III-129-2 des Entwurfes der EU-Verfassung zum Vorsorgeprinzip durch. Danach müssen Bauern, die genmanipulierte Pflanzen anbauen, für damit verbundene Schäden aufkommen. Ohne diese Haftungsregeln müssten sowohl Bio-Bauern als auch konventionell wirtschaftende Landwirte ihre  Flächen auf eigene Kosten vor gentechnischer Verunreinigung schützen. Diese Kosten würden landwirtschaftliche Produkte verteuern und die Erwerbsgrundlage der Bauern gefährden.

Sachsen-Anhalt lässt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Klage ein Gesetz prüfen, das bislang noch gar nicht fertig gestellt ist. Zentrale Regelungen zum Beispiel zur guten fachlichen Praxis fehlen noch und sollen laut Bundesregierung erst im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Zurzeit liegt das Gentechnikgesetz dem Bundesrat zur Verabschiedung vor. „Anstatt dort die politische Debatte zu führen, missbraucht die Landesregierung Sachsen-Anhalts das Bundesverfassungsgericht für eine politische Auseinandersetzung über die Gentechnik“, kommentiert Strodthoff.

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