Bundesärztekammer, Misereor und Greenpeace fordern Verbot für Patente auf Leben

Berlin, 6.6.2003 - Mit der "Erklärung von Berlin" haben heute die Bundesärztekammer, Misereor und Greenpeace gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu verbieten. Nach Auffassung der drei Organisationen muss sich die Regierung endlich für die Neuordnung des Patentrechtes auf europäischer Ebene einsetzen. Die Erklärung von Berlin stützt sich im wesentlichen auf die Voten der Bundestags-Enquete-Kommissionen für Bio-Ethik und für Globalisierung. Die Enquete-Kommissionen fordern Patente auf Pflanzen, Saatgut, Tiere und Gene zu verbieten und lediglich einzelne technische Verfahren zu Patenten zuzulassen.

Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace, fordert: "Die Bundesregierung darf die Beschlüsse von Bundesrat, Europarat, Europäischem Parlament und Enquete-Kommissionen des Bundestages nicht länger mißachten. Diese haben sich längst übereinstimmend gegen Gen-Patente ausgesprochen."

Bernd Nilles von Misereor betont die globalen Auswirkungen des Patentrechts: "Die Patentrichtlinie findet keine Antwort auf die fortdauernde Biopiraterie - die unrechtmäßige Aneignung genetischer Ressourcen. Patente auf Pflanzen, Tiere, ihre Teile und Gene schränken den Zugang der Menschen - insbesondere der Bauern - zu Ressourcen wie Saatgut ein und stellen damit eine Gefahr für die Welternährung dar."

Recherchen von Greenpeace zeigen, dass das Europäische Patentamt in München weiterhin routinemäßig Patente auf Lebewesen, Saatgut und Gene erteilt. Von Januar bis Mai 2003 wurden bereits 21 Patente auf Pflanzen erteilt. Zudem wurden fünf Patente auf Tiere, etwa ein Dutzend auf Gene von Krankheitserregern und ebenso viele Patente auf menschliche Gene vergeben.

Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem Patente auf Gene, Pflanzen und Tiere ausdrücklich erlaubt werden sollen. Misereor, Greenpeace und die Bundesärztekammer fordern den Bundestag auf, dem Gesetzeswerk nicht zuzustimmen.

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