Hamburg, 22.08.2006 - Nachdem US-Behörden die EU über Lieferungen von nicht zugelassenem Gen-Reis nach Europa informiert haben, fordert Greenpeace von der Bundesregierung einen sofortigen Importstopp von Reislieferungen aus den USA. Die genmanipulierte Sorte LLRice 601 des Bayer-Konzerns wurde weder als Lebensmittel zugelassen noch auf ihre Tauglichkeit als Nahrungsmittel getestet.
Mit der Sorte werden seit 2001 in den USA keine Feldversuche mehr durchgeführt. Dennoch wurde herkömmliche Ware nun versehentlich mit dem Gen-Reis verunreinigt. Ein Viertel aller Reisimporte nach Deutschland stammen aus den USA. 2005 betrug die Liefermenge 55.526 Tonnen. Die japanische Regierung hat bereits am Samstag die Einfuhr von Langkornreis aus den USA verboten.
"Dieser Fall zeigt erneut, dass Gentechnik nicht zu kontrollieren ist", sagt Alexander Hissting, Gentechnikexperte von Greenpeace. "Gen-Pflanzen dürfen nicht angebaut werden, sie gefährden die herkömmliche Landwirtschaft. Der Verbraucher will nicht zum Versuchskaninchen gemacht werden. Daher brauchen wir einen Importstopp für Reis aus den USA. Und wir fordern, dass in Deutschland keine Gen-Pflanzen angebaut werden. Die herkömmliche Landwirtschaft darf nicht durch Gentechnik verunreinigt werden."
Die US-Behörden wissen bereits seit dem 31. 7. 2006 von der Kontamination, doch erst jetzt wurde die Öffentlichkeit informiert. Das US-Agrarministerium weigert sich, Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Gen-Reis zu treffen, da es keine Gefahr sieht.
"Die deutschen Behörden dürfen nicht so leichtfertig mit diesem Problem umgehen wie die USA. Niemand hat den Gen-Reis auf Gesundheitsrisiken getestet, niemand kann für seine Sicherheit garantieren. Die deutschen Behörden müssen und können handeln", erklärt Hissting.
In der EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel 1829/2003 heißt es: "Niemand darf einen zur Verwendung als Lebensmittel / in Lebensmitteln bestimmten gentechnisch veränderten Organismus ... in Verkehr bringen, wenn der Organismus oder das Lebensmittel nicht über eine ... erteilte Zulassung verfügt und die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt."
Die Verordnung besagt zudem: "Die Mitgliedstaaten können die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern."
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