Greenpeace zum Urteil des Landgericht Detmolds in der VW-Klage

Detmold, 24. 2. 2023 - Das Landgericht Detmold hat eine von Greenpeace unterstützte Klage gegen den Volkswagen Konzern heute ohne nähere Begründung abgewiesen. In dem Zivilprozess wollte der Detmolder Bio-Bauer Ulf Allhoff-Cramer unter anderem erreichen, dass dem Autokonzern der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab spätestens 2030 weltweit untersagt wird. Das heutige Urteil ist das letzte an einem deutschen Landgericht zu den aktuellen Klima-Klagen gegen Autohersteller von Greenpeace und Deutscher Umwelthilfe (DUH). Der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Martin Kaiser, kündigt eine Berufung vor dem Oberlandesgericht an:

Dieses Urteil ohne direkte Begründung durch den Richter ist enttäuschend. Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte. Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen. Deshalb bringen wir VW jetzt vor die nächste Instanz. Wir gehen in beiden Verfahren in Detmold und Braunschweig in Berufung. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand Greenpeace
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