Weiteres Patent auf Gen für Brustkrebs eingeschränkt

Greenpeace: Erfolg im Kampf gegen Patente auf Leben

München – 25. 1. 2005 - Das Patent EP 0705 903, das spezifische Mutationen des sogenannten Gens für Brustkrebs umfasst, wurde heute vom Europäischen Patentamt in München in vielen Punkten eingeschränkt. Es umfasst jetzt nur noch einen bestimmten Gen-Abschnitt (Gen-Sonde), der für die Diagnose von erblichem Brustkrebs wichtig sein kann. Für die Entscheidung waren technische Gründe ausschlaggebend, die vor allem die mangelnde erfinderische Tätigkeit des Patentinhabers betreffen.

Greenpeace sieht in dieser Entscheidung erneut einen wichtigen Erfolg. Falls diese Entscheidung auch in der nächsten Instanz vom Patentamt bestätigt wird, wäre für die betroffenen Patientinnen und Wissenschaftler in Europa viel erreicht. Der freie Zugang zur Diagnose der Krankheit könnte nicht länger blockiert werden.

Nach Ansicht von Greenpeace muss der Fall generelle Folgen für die Patent-Erteilung haben. „Es ist ethisch unakzeptabel, die Trägerinnen von bestimmten Erbkrankheiten von den kommerziellen Interessen eines Patentinhabers abhängig zu machen“, sagt Christoph Then, Patent-Experte von Greenpeace. „In seiner letzten Konsequenz gefährden derartige Patente das Leben der betroffenen Patientinnen, wenn die Forschung und der Zugang zu optimaler medizinischer Betreuung behindert wird. Diese Gefahr darf vom Patentamt nicht länger ignoriert werden. Umfassende Monopole auf Gene dürfen grundsätzlich nicht mehr gewährt werden“.

Die Firma Myriad, die das Patent ursprünglich angemeldet und erteilt bekommen hatte, verbot anderen Labors die Durchführung entsprechender Untersuchungen. Auch in Europa wurde bereits versucht, die Tests in einem Labor zu zentralisieren. Sogar die UNESCO und das Europäische Parlament befassten sich deswegen mit diesem Fall und kritisierten die Erteilung des Patentes und die Art und Weise, wie es genutzt wird.

Trotz dieser Fakten hatte das Europäische Patentamt schon im Vorfeld der Verhandlung festgestellt, man könne die Auswirkungen von Patenten nicht berücksichtigen. Damit widerspricht sich das Amt selbst. Es hatte sich in der Vergangenheit sogar ausdrücklich zur Prüfung sozialer Auswirkungen verpflichtet, so etwa im Jahresbericht des Europäischen Patentamtes von 1991, als das Amt erstmals die Patentierung von Lebewesen und Genen diskutierte: "Technische Erfordernisse sind nicht ausschließlich entscheidend für die Patenterteilung. Die Anmeldung muss auch gesellschaftsbezogenen Argumenten standhalten.“

Das jetzt widerrufene Patent ist das dritte von insgesamt drei Patenten, die in Europa für die Firma Myriad auf das sogenannte Gen für Brustkrebs (BRCA1) erteilt wurden. Das erste wurde bereits in 2004 widerrufen, das zweite war erst letzte Woche (EP 0705 902) erheblich eingeschränkt worden. Es ist jetzt zu erwarten, dass gegen die jetzt getroffenen Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

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