Hamburg, 05.10.2010 - In einer nicht öffentlichen Kungelrunde wurden vergangene Woche die Sicherheitskriterien für ein Endlager so geändert, dass sie nun genau auf das umstrittene geplante Endlager in Gorleben passen. Nach Analyse der Änderungspunkte kritisiert Greenpeace, dass dadurch die Sicherheitsanforderungen sinken. Wie das Bundesumweltministerium gestern auf seiner Webseite bekannt gab, hat sich vergangenen Donnerstag der Länderausschuss für Atomenergie in einer Sondersitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Änderungen der Regelungen geeinigt. In diesem Ausschuss sitzen nur Vertreter der fünf schwarz-gelben Atom-Bundesländer, den Vorsitz hat Gerald Hennenhöfer, Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit. Greenpeace fordert, Sicherheitskriterien für Endlager nicht in Geheimverhandlungen zu entscheiden. Die Standards für die Lagerung von Atommüll müssen so hoch wie möglich sein und in einem demokratischen Verfahren endlich in Gesetze gegossen werden.
'Es ist skandalös! Schon wieder werden zu Atomfragen geheime Verhandlungen geführt, schon wieder wird das Parlament umgangen,' sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. 'Und schon wieder zieht Gerald Hennenhöfer, Cheflobbyist der Atomkonzerne im Bundesumweltministerium, dabei die Strippen. Der ehemalige E.ON Manager ist der wichtigste Brückenkopf der Atomindustrie in der Regierung. Er hat schon bei den Geheimverhandlungen zu den Laufzeitverlängerungen der Regierung die Feder geführt. Sieht Minister Röttgen eigentlich nicht, was hier passiert, oder deckt er seinen Abteilungsleiter? Es scheint, Röttgen läuft jetzt gänzlich an der Leine der Atomkonzerne - und das mit einem Maulkorb seiner Kanzlerin!'
Besonders auffällig sind zwei Punkte: Erstens wurde ein 'nachvollziehbar dokumentiertes Auswahlverfahren' nach wissenschaftlichen Kriterien gestrichen. Das heißt, die Regierung entledigt sich elegant des Problems, dass Gorleben aus politischen und eben nicht aus wissenschaftlichen Gründen als Endlagerstandort ausgewählt wurde. Greenpeace hat das bereits im April nachgewiesen. Zum zweiten wurde eine Passage geändert, die indirekte Auswirkungen darauf hat, ab wann die Öffentlichkeit nach einem atomrechtlichen Verfahren beteiligt werden müsse. Durch das Streichen des Begriffs Errichtungsphase könnte Gorleben ohne Beteiligung der Öffentlichkeit komplett ausgebaut werden. Erst ab der Einlagerung des ersten Atommülls wäre dann die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.
Andere Änderungen bewirken ein weiteres Absenken der Sicherheitsanforderungen: Zum Beispiel wurde der Begriff des Risikos eines Gesundheitsschadens durch radioaktive Stoffe gestrichen und allein durch Strahlendosiswerte ersetzt. Damit werden aber langlebige chemisch-toxische Gefahren unter den Tisch gekehrt. Außerdem ändert sich zum Beispiel etwas an der Haftungsfrage. Für Verpackung und Deklaration der radioaktiven Abfälle soll statt des Abfallverursachers, also der Atomkonzerne, künftig ein Ablieferungspflichtiger zuständig sein. Schadensersatzforderungen bei Havarien wie in der Asse könnten dann auf staatliche Entsorgungsfirmen und damit letztlich den Steuerzahler abgewälzt werden.
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