Hamburg, 12.10.2006 - Nachdem das Oberlandesgericht Köln heute im Klimastreit zwischen Greenpeace und dem Stromversorger RWE gegen die Berufung von Greenpeace entschieden hat, will die Umweltorganisation nun prüfen, ob sie vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zieht. Greenpeace hatte vor dem OLG Köln in zweiter Instanz eingewandt, einen Bagger im Kohleabbaugebiet Hambach 2004 zur "Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr" besetzt zu haben, da RWE als größter Kohlendioxid-Verursacher Europas wesentlich zur Klimazerstörung beiträgt. Die Umweltorganisation war vom Landgericht Aachen in erster Instanz im Grundsatz her zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet worden. Geforderte Höhe war 70.000 Euro.
"Gegen die Klimazerstörung gibt es derzeit in Deutschland keinen angemessenen Rechtsschutz. Der drohende Klimawandel ist Neuland für die Justiz", kommentiert Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid. "Trotzdem sind wir überzeugt, dass die Menschen nicht untätig mit ansehen müssen, wie RWE das Klima und somit die Lebensgrundlage der Menschen zerstört. Sich dagegen zu wehren, ist ein Recht, für das wir kämpfen."
In seinem Urteil ist das Gericht der Frage ausgewichen, welche Klimaveränderungen in Zukunft zu erwarten sind und ob aufgrund der Folgen des Klimawandels bereits heute ein Notstand festgestellt werden muss. Greenpeace prüft nun, in Revision zu gehen. "Wir erwarten, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiter verhandelt wird. RWE macht es sich zu einfach, wenn der Konzern vor Gericht den Klimawandel leugnet und sich so vor seiner Verantwortung drückt", sagt Smid.
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