Hamburg, 28.09.2007 - Greenpeace hat heute beim Regierungspräsidium Dresden einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Block R des Vattenfall-Kraftwerks im sächsischen Boxberg gestellt. Die Umweltschutzorganisation hat gleichzeitig beantragt, einen Baustopp zu verhängen. Greenpeace begründet dies mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die zunehmende Geschwindigkeit des Klimawandels. Da der Energiekonzern Vattenfall die Anlage mit dem besonders klimaschädlichen Brennstoff Braunkohle betreiben will, ist sie nach Ansicht von Greenpeace nicht mehr vertretbar. Zudem widerspricht der Neubau des Kraftwerks den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und dem internationalen Abkommen von Kyoto.
"Eine Kohlendioxidschleuder wie in Boxberg darf Vattenfall niemals in Betrieb nehmen", fordert Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. "Der Klimawandel gefährdet Menschen bereits jetzt weltweit und bedroht künftige Generationen. Das Regierungspräsidium Dresden muss für diesen Klimakiller einen Baustopp verhängen."
Die Voraussetzungen für die Ende 2006 erteilte Genehmigung sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht mehr gegeben. Das Gesetz sieht einen Widerruf der Genehmigung vor, wenn "auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen ohne einen Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde." Diese neuen Fakten liegen mit den jüngsten Erkenntnissen des UN-Weltklimarates IPCC der Öffentlichkeit seit dem Frühjahr 2007 vor. Der Bericht zeigt, dass zum Schutz des Klimas der Ausstoß von Kohlendioxid drastischer verringert werden muss als bisher gedacht.
Der Betrieb der Anlage wäre nicht mehr mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der künftigen Generationen und der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a GG) als übergeordnetem Recht vereinbar. "Geltendes Völkergewohnheitsrecht gebietet Staaten, so weit wie möglich Treibhausgasemissionen zu vermeiden", heißt es im Antrag von Greenpeace, "...die Nutzung von ineffizienten Brennstoffen wie Braunkohle [ist] danach völkerrechtlich nicht zulässig." Eine auf Umweltfragen spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei hat den Antrag zum Widerruf der Betriebsgenehmigung verfasst.
Nach Auffassung von Greenpeace sind weitere Baumaßnahmen am Block R illegal. Nach der Sächsischen Bauordnung (§79 SächsBauO) ist die Einstellung von Arbeiten zur Errichtung von Anlagen anzuordnen, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen. Ferner fordert Greenpeace die Behörde auf, gemäß Paragraph 80 der sächsischen Bauordnung den Abbruch der bisher errichteten Bauten anzuordnen.
Die Energiekonzerne in Deutschland wollen in den nächsten Jahren 25 Kohlekraftwerke mit einer Kapazität von 23.000 Megawatt bauen, darunter drei besonders klimaschädliche Braunkohlekraftwerke. Pro Jahr werden diese Kraftwerke die Atmosphäre mit zusätzlichen 140 Millionen Tonnen CO2 belasten, das entspricht dem CO2-Ausstoß von Belgien.
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