Information der Verbraucher bleibt mangelhaft

Rechtsgutachten belegt zahlreiche Mängel in neuem Verbraucherinformationsgesetz

Hamburg, 25.04.2008 - Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) macht es der Öffentlichkeit nicht leichter, an Informationen über Lebensmittel zu gelangen. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Das VIG, das am 1. Mai 2008 nach fast sieben Jahren Bearbeitung in Kraft tritt, beschränkt sich nur auf Lebensmittel und einige Produktgruppen wie Kosmetika und Reinigungsmittel. Ausgeschlossen sind Dienstleitungen und die meisten Waren. Auch behindert das komplizierte Antragsverfahren den Zugang zu aktuellen Informationen. Zudem sind Behörden nur dann verpflichtet, aktiv die Öffentlichkeit zu informieren, wenn eine akute Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Das Ziel einer besseren Information der Öffentlichkeit wird damit verfehlt.

"Wir müssen feststellen, dass dieses Gesetz schon zum Start reformbedürftig ist", sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace. "Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in Zukunft unter Verschluss bleiben. Von einem Gesetz, das Verbrauchern einen umfassenden, schnellen und praktikablen Zugang zu allen wichtigen Daten ermöglicht, sind wir weiterhin meilenweit entfernt."

Greenpeace fordert, alle Untersuchungsergebnisse und Beanstandungen der Behörden regelmäßig im Internet zu veröffentlichen, wie es beispielsweise in Dänemark der Fall ist. "Die Ämter haben dort eine Bringschuld", sagt Dr. Manfred Redelfs, Leiter der Rechercheabteilung bei Greenpeace. "Ohne umfassende Pflichten zur Veröffentlichung ist das Gesetz wie ein Auto, das nur mit angezogener Handbremse fährt."

Sind Lebensmittel mit Schadstoffen belastet, ohne dass ein gesetzlicher Grenzwert überschritten wird, können die Behörden den Verbrauchern die Produktnamen und Hersteller der betreffenden Lebensmittel auch weiterhin vorenthalten. Nur bei schweren Rechtsverstößen, also einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Verbraucher, veröffentlichen die Ämter Firmen- und Produktnamen. Auch müssen Verbraucher zunächst die richtige Behörde ausfindig machen und eine schriftliche Anfrage stellen, um Informationen zu erhalten. Die Bearbeitungskosten müssen die Verbraucher ebenfalls selber tragen.

"In diesem Gesetz werden die Interessen der Lebensmittelindustrie stärker geschützt als die Interessen der Verbraucher", so Rechtsanwältin Dr. Michéle John. "Durch im Gesetz vorgesehene Ausnahmegründe können Unternehmen in vielen Fällen den Zugang zu Daten verhindern. Zudem können bestehende Informationsrechte eingeschränkt werden, weil das Verhältnis zu anderen Informationsansprüchen unklar ist."

Publikationen zum Thema

20120725-Verbraucher-Informationsgesetz-Fahrplan-10-Schritte-zu-ihrem-Recht.pdf
20120725-Verbraucher-Informationsgesetz-Fahrplan-10-Schritte-zu-ihrem-Recht.pdf
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20120725-Geschichte-des-Verbraucherinformationsgesetz.pdf
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VIGStellEndf080325_deckblatt3_0.pdf
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