Kiel, 11.08.2009 - Greenpeace hat heute bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht den Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel beantragt. Die Umweltschutzorganisation vertritt dabei Bürger, die sich durch den Betrieb des AKW Krümmel in ihrer Gesundheit und in ihren Eigentümer-Interessen gefährdet sehen. Darüber hinaus ist der Reaktor nicht ausreichend gegen terroristische Anschläge geschützt.
Greenpeace beruft sich auf das Atomgesetz, das den Widerruf der Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers ermöglicht. Bis heute hat Vattenfall die technischen Probleme des Reaktors nicht unter Kontrolle bringen können.
"Die Kläger wollen nicht weiter mit der Angst vor einem schweren Störfall leben", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Schleswig-Holsteins Atomaufsicht handelt fahrlässig, wenn sie Vattenfall nicht die Betriebsgenehmigung entzieht."
Sollte die von Christian von Boetticher (CDU) geführte Atomaufsicht den Antrag ablehnen oder verschleppen, wird Greenpeace Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben. Erst am vergangenen Freitag hatte Boetticher in einem Schreiben an Greenpeace erklärt, die Überprüfung der Pannen in Krümmel würde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
"Vor den Wahlen im Bund und in Schleswig-Holstein Ende September sind unsichere Atomreaktoren die Achillesferse der CDU", sagt Edler. "Boetticher will eine Entscheidung über den Betrieb von Krümmel erst nach der Wahl fällen."
Im Atomgesetz zählt die Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betreibers zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb eines Atomkraftwerks. Ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Nach Auffassung von Greenpeace ist dies der Fall: Ein Kurzschluss im Transformator hat im Sommer 2007 zu einem Brand auf dem AKW-Gelände geführt. Zwei Jahre lang war der Reaktor daraufhin abgeschaltet, überprüft und repariert worden. Doch nach dem Wiederanfahren Ende Juni 2009 kam es innerhalb von zwei Wochen erneut zu drei Störfällen. Seitdem ist der Reaktor außer Betrieb.
Nach dem erneuten Kurzschluss im Transformator am 4. Juli 2009 musste Vattenfall weitere Fehler zugeben: Ein vorgeschriebenes Messgerät an dem defekten Transformator war vor dem Wiederanfahren des Meilers nicht installiert worden. Eine Untersuchung zu defekten Brennelementen ist zudem noch nicht abgeschlossen. Wegen einer von der Atomaufsicht vorgeschriebenen Audio-Überwachung im Leitstand des AKW - vergleichbar mit der Black-Box in Flugzeugen - hat Vattenfall das Land Schleswig-Holstein verklagt, anstatt die Anordnungen umzusetzen.
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