27. August 2015 - Heute haben der BUND Sachsen und ein Privatkläger, getragen von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Braunkohlenplan Nochten 2 eingelegt.
Im April hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung (Rahmenbetriebsplan) verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom OVG verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.
Prof. Dr. Felix Ekardt, Umweltrechtler und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, erklärt: „Braunkohle ist für das Klima ein Desaster, volkswirtschaftlich der teuerste Energieträger und für die Versorgungssicherheit mittelfristig entbehrlich. Mit dem Verfahren geht es nunmehr auch darum, deutlich zu machen, dass Deutschland Umweltklagen europa- und völkerrechtswidrig beschneidet.“
Karsten Smid, Energie-Experte für Greenpeace, ergänzt: „Beim Braunkohlenplan muss geprüft werden, ob der Tagebau überhaupt gebraucht wird. Das Klagerecht muss bei der Erstentscheidung ansetzen, da künftige Verfahren sich nur noch mit dem 'Wie' beschäftigen. Wir können nachweisen, dass eine energiepolitische Notwendigkeit nicht vorhanden ist und die Planungen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung widersprechen.“
„Den Menschen vor Ort wurde über Jahre vermittelt, der Braunkohlenplan sei die Entscheidung über die Abbaggerung ihres Dorfes. Niemand kann verstehen, weshalb man sich erst nach einem weiteren jahrelangen Verfahren vor Gericht wehren können soll“, erläutert Ursula Eichendorff vom Lausitzer Bündnis „Strukturwandel jetzt“. „Wir sind optimistisch, dass das Bundesverwaltungsgericht dieses Verwirrspiel zugunsten der betroffenen Bürger beendet.“
„Mit Nochten 2 droht nicht nur die Umsiedlung von 1.600 Menschen im von der sächsischen Landesverfassung geschützten sorbischen Siedlungsgebiet. Auch Brandenburg und Berlin blicken besorgt auf die Folgen dieses Tagebaues für den Wasserhaushalt, die viele Jahrzehnte nach der Kohleförderung andauern würden“, so René Schuster von der Grünen Liga Cottbus, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.
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