Hamburg. 4. 6. 2021 – Greenpeace reicht bei der EU-Kommission eine Stellungnahme gegen die in Milliardenhöhe geplanten Entschädigungszahlungen der Bundesregierung an die beiden Braunkohlekonzerne RWE und Leag ein. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstößt die Bundesregierung mit den deutlich zu hohen Summen gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht (Stellungnahme https://act.gp/3uR1sHe). Im Verfahren, mit dem die EU-Wettbewerbskommission die bisher geplante Entschädigungssumme überprüft, endet heute die Eingabefrist. Maximal 343 Millionen Euro stünden den Konzernen RWE und Leag nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen Analyse der Wirtschaftsanalyst:innen des Klima-Think-Tanks Ember als Entschädigung für den Kohleausstieg zu (LINK https://bit.ly/3w0b18x). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will den Konzernen jedoch 4,35 Milliarden Euro zahlen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf die Milliardensummen kommt, bleibt bislang geheim. „Die milliardenschweren Entschädigungen sind falsch berechnet, grob wettbewerbswidrig und verhindern effizienten Klimaschutz. Sie müssen neu verhandelt werden“, sagt Greenpeace Energieexperte Karsten Smid. „Greenpeace liefert die Fakten nach, die Altmaier der EU-Kommission verschweigt."
Aus internen Dokumenten des BMWi leitet Greenpeace die Chronologie der Milliardenversprechen ab: Unstrittig ist, dass das BMWi zunächst eine Formel erarbeitete, mit der es die Entschädigungshöhe ermittelte. Auch wenn diese Formel letztlich nicht in der Kabinettsbefassung gelandet ist, so war sie doch die relevante Grundlage für die Berechnung der Entschädigungssumme, die von Beginn an mit 4,35 Milliarden Euro im Gesetz beziffert wurde. Die vom BMWi in der Gesetzesbegründung genannte „formelbasierte Entschädigungslogik“ basiert in ihren Eckpunkten exakt auf den Annahmen dieser Formel. Die überhöhten Entschädigungszahlungen waren darüber hinaus Ausgangsbasis der vom BMWI geführten Verhandlungen mit RWE und Leag. Die Ember-Analyse zeigt jedoch, dass diese Formel von veralteten Daten und massiven Fehleinschätzungen ausging. So wurden die Strom- und CO2-Preise willkürlich gewählt, mögliche Einsparungen von Fixkosten vernachlässigt und der Ausgleichszeitraum für vorgezogene Kraftwerksabschaltungen auf vier bzw. fünf Jahre festgelegt, obwohl dafür drei Jahre ausreichend sind.
Dass es möglich ist, die Entschädigungssumme in transparenter Weise auf Basis realitätsnaher und begründeter Parameter zu berechnen, zeigt die Ember-Analyse. Smid: „Fehlerhafte Annahmen und realitätsferne Parameter werden vor der EU-Kommission kaum Bestand haben.“
Die Einwendung finden Sie unter https://act.gp/3uR1sHe. Die Analyse von Ember finden Sie hier https://bit.ly/3w0b18x
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