Greenpeace-Stellungnahme zur neuen Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung auf der Weltnaturkonferenz
Hamburg, 25. 10. 2024 – Parallel zu der in Kolumbien stattfindenden Weltnaturkonferenz hat die Bundesregierung heute überraschend eine neue Nationale Biodiversitätsstrategie veröffentlicht. Darin werden wichtige Ziele für den Umweltschutz festgelegt: Beispielsweise das Renaturieren von Auenlandschaften, das nicht nur dem Arten- sondern auch dem Hochwasserschutz dient. Zudem sollen zehn Prozent der Land- und Meeresflächen in Deutschland bis 2030 so geschützt werden, dass sich sich weitgehend ohne menschliche Eingriffe entwickeln können. Es mangelt jedoch an rechtlich verbindlichen Maßnahmen, um diese Ziele auch umzusetzen.
Greenpeace-Naturschutzexperte Jannes Stoppel begrüßt grundsätzlich, dass eine neue Strategie erarbeitet wurde, sieht aber noch hohen Überarbeitungsbedarf:
Es ist gut, dass Deutschland eine neue Biodiversitätsstrategie vorgestellt hat, doch damit diese Strategie einen tatsächlichen Beitrag zum Schutz der Natur leistet, braucht sie rechtliche Verbindlichkeit. In der jetzigen Form ist sie weder für die aktuelle noch für künftige Regierungen verpflichtend. Nur verankernde Gesetze können verhindern, dass Naturschutzprogramme als erstes gekürzt werden, sobald das Budget knapp wird. Damit wir unsere Artenvielfalt und Lebensgrundlage wirklich schützen, muss die Bundesregierung die Strategie so überarbeiten, dass ihre Ziele rechtlich verbindlich in andere Gesetze aufgenommen werden. Ein Beispiel hierfür wäre ein starkes Bundeswaldgesetz, das den Naturschutz über wirtschaftliche Interessen stellt. Dazu muss die FDP jedoch aufhören, wichtige Naturschutzmaßnahmen zu blockieren. Die Zukunft und Sicherheit unseres Lebensraums hängen davon ab, dass wir die Natur besser schützen als bisher.Jannes Stoppel, Greenpeace-Naturschutzexperte
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Hintergrund: Eine heute von Greenpeace veröffentlichte rechtliche Analyse zeigt, dass eine neue nationale Biodiversitätsstrategie nur dann das Weltnaturabkommen der Vereinten Nationen erfolgreich umsetzen kann, wenn sie dessen Ziele in der deutschen Gesetzgebung verankert. So muss etwa eine nachhaltige Raumplanung wirksamen Naturschutz in Schutzgebieten gewährleisten. Das bedeutet: Hier sollte nur naturfreundlich und ökologisch gewirtschaftet werden, Großindustrien und Infrastrukturprojekte wie Autobahnausbau sind tabu. Auch dürfen Steuergelder nicht länger in Form von schädlichen Subventionen in die Zerstörung der Natur fließen.
Noch bis zum 1. November findet die Weltnaturkonferenz CBD COP16 in Cali, Kolumbien statt. Auf der letzten CBD vor zwei Jahren hatten sich die teilnehmenden Staaten darauf geeinigt, dass jedes Land bis zum Beginn der bevorstehenden COP16 eine nationale Biodiversitätsstrategie entwickeln sollte, die den Naturschutz im eigenen Land stärkt. Lediglich 25 der 196 Länder hatten bis zum Beginn der Konferenz eine solche Strategie entwickelt. Mit dem Nachtrag Deutschlands sind es jetzt 26 Länder.
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