Heute jährt sich der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum fünften Mal. Die Verfassungsrichter:innen verlangten damals, die Freiheit künftiger Generationen durch entschlossene Klimaschutzmaßnahmen zu sichern. Derzeit prüft das Gericht neue Klima-Verfassungsbeschwerden (www.zukunftsklage.de), die unter anderem von Greenpeace unterstützt werden. Über 54.000 Beschwerdeführende werfen der Bundesregierung vor, den Auftrag des Gerichts zu ignorieren. So auch Baro Vicenta Ra Gabbert, Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit:
Wir sind längst im Dispo, unser CO2-Budget für die 1,5-Grad-Grenze ist aufgebraucht. Genau vor dieser Situation warnte das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss vor fünf Jahren. Die Bundesregierung dürfte weitere CO2-Emissionen nur noch in sehr engen Ausnahmen zulassen. Doch der Entwurf des für morgen erwarteten Klimaschutzprogramms genehmigt mehr Emissionen, als die deutschen Klimaziele erlauben. In seinem Urteil forderte das Bundesverfassungsgericht zudem, Freiheitschancen gerecht über die Generationen zu verteilen. Die aktuelle Klimapolitik macht Freiheit jedoch zur Geldfrage: Wer sich beispielsweise eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto leisten kann, fürchtet weniger die steigenden Öl- und Gaspreise. Deshalb klagen wir erneut – für eine effektive und sozial gerechte Klimaschutzpolitik. Denn jedes eingesparte Zehntel Grad zählt für die globale Temperatur, um die schlimmsten Folgen der Klimakrise zu verhindern. Ein ‚Weiter so‘ aus Bequemlichkeit oder Rücksicht auf fossile Lobbyinteressen widerspricht dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts.Baro Vicenta Ra Gabbert, Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit
- Verfassungswidrigkeit des novellierten Klimaschutzgesetzes: Das 2024 novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) hat die verbindlichen jährlichen CO2-Ziele für einzelne Bereiche (wie Verkehr, Gebäude, Industrie) abgeschafft. Stattdessen wird nur noch eine Betrachtung über alle Sektoren hinweg angewandt. Dadurch kann ein Bereich, besonders der Verkehr, seine Ziele verfehlen, ohne dass sofortige Maßnahmen greifen.
- Verstoß gegen das „intertemporale Freiheitsrecht”: Die KSG-Novelle missachtet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Das Gericht verlangte, Klimaschutzmaßnahmen nicht aufzuschieben, um die Freiheitsrechte der jungen Generation nicht unverhältnismäßig zu beschneiden.
- Fehlende Maßnahmen im Verkehrssektor: Die Novelle bietet keine wirksamen Ansätze, um den hohen CO2-Ausstoß im Verkehr zu reduzieren. Der Sektor verfehlt seine Klimaziele stetig, ohne dass ausreichende Sofortmaßnahmen folgen.