Rechtsgutachten: GEG-Abschwächung wäre verfassungswidrig

Greenpeace und Gaswende warnen vor Rückschritten für Klima- und Verbraucherschutz bei Reform des Heizungsgesetzes

Hamburg, 4. 2. 2026 – Eine Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wäre ein klimapolitischer Rückschritt und nicht verfassungskonform. Zu diesem Ergebnis kommen Jurist:innen der Kanzlei “Rechtsanwälte Günther” in einem Gutachten im Auftrag von Greenpeace und dem Projekt Gaswende. Demnach würden die aktuell diskutierten Änderungen am GEG gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Art. 20a GG) verstoßen und zugleich den Schutz von Verbraucher:innen massiv schwächen. Die Bundesregierung ringt derzeit um Einigung über mögliche Änderungen und hat angekündigt, bis Ende Februar einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vorzulegen.

Eine Aufweichung des GEG nützt einzig und allein der fossilen Gasindustrie, die ihr rückständiges Geschäftsmodell möglichst lange erhalten will. Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen. Marina Falke, Energieexpertin von Greenpeace

Die Autor:innen des Gutachtens beziehen sich bei ihrer Analyse vorwiegend auf das Verschlechterungsverbot: Angesichts des bereits ausgereizten deutschen CO2-Budgets sind Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig. Eine Abschwächung des GEG – etwa durch eine Änderung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe bei der Neuanschaffung von Heizungen – würde klimaschädlichen Gasheizungen neue Hintertüren öffnen, fossile Abhängigkeiten zementieren und die notwendige vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors verzögern. 

Verbraucher:innen droht Kostenfalle

Neben dem Klimaschutz würden die vorliegenden Vorschläge auch Verbraucherrechte schwächen. Zwar sind Gasheizungen in der Anschaffung oft günstiger, führen aber langfristig zu höheren Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Besonders betroffen wären Mieter:innen und einkommensschwache Haushalte, denn diese entscheiden über die Heiztechnik oft nicht selbst, müssen aber die Kosten tragen. Hier sehen die Autor:innen des Gutachtens eine Unvereinbarkeit mit Gleichheitsrechten (Art. 3 Abs. 1 GG) und sozialstaatlichen Rechten (Art. 20 Abs. 1 GG), da vor allem einkommensschwache Menschen dadurch künftig stärker in ihrer Freiheit  beschränkt würden.

Haushalte würden mit massiv steigenden Kosten alleine gelassen. Die 65-Prozent-Regelung begünstigt dagegen den schnellen Einstieg in moderne fossilfreie Heizungen und reduziert so die riskante Abhängigkeit von Gasimporten. Aktuell sehen wir dieses Risiko wieder an der Verunsicherung, die die Debatte um unzureichend gefüllte Gasspeicher auslöst. Tina Loeffelbein, Leiterin des Projekts Gaswende

Das Gutachten unterstreicht zudem die Bedeutung von Planungssicherheit. Stabile, klare Regeln sind entscheidend, damit Haushalte, Kommunen und Unternehmen rechtzeitig in klimafreundliche Lösungen investieren. Politisch veränderliche CO2-Faktoren oder unklare Rechnungen zur Gesamteffizienz, wie sie derzeit von der Politik diskutiert werden, schaffen dagegen Unsicherheit und bremsen die Wärmewende aus.

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