Berlin, 13. 11. 2025 – Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich das Verteidigungsministerium und die Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) geeinigt. Vorgesehen ist eine Musterung aller deutschen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008. Sollten sich weniger Freiwillige melden, als der Aufbauplan vorgibt, wird ein neues Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die Bedarfswehrpflicht regeln soll. Ohne Änderung des Grundgesetzes wäre ein weiterhin diskutiertes Losverfahren voraussichtlich auch im Jahr 2035 verfassungswidrig, da es das Gebot der Wehrgerechtigkeit verletzt. Der verfassungsrechtlich hoch umstrittene § 2a WPflG, der die Wiedereinführung der Wehrpflicht per einfacher Rechtsverordnung ermöglicht hätte, wurde gestrichen. Barbara Happe, Greenpeace-Expertin für Frieden und Abrüstung, begrüßt diese Änderung:
Ein Zwang zum Wehrdienst bleibt vorerst aus – das ist gut und entspricht dem, was die meisten jungen Menschen sich wünschen. Es ist richtig, die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht per einfacher Rechtsverordnung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Greenpeace hatte frühzeitig gefordert, dass hierzu ein separates Gesetz nötig ist. Gut, dass die Parlamentarier dies nun auch so sehen.Barbara Happe, Greenpeace-Expertin für Frieden und Abrüstung
Der Kompromiss zeigt eines deutlich: Union und SPD vertrauen nicht darauf, durch laufende und zukünftige Maßnahmen die Bundeswehr attraktiver zu machen. Genau das ist aber nötig, um nicht schon jetzt Hunderttausende junger Menschen jedes Jahr verpflichtend zu mustern.Barbara Happe, Greenpeace-Expertin für Frieden und Abrüstung
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