Greenpeace zur heutigen Bundestagsdebatte über Wehrpflicht und Losverfahren

Berlin, 16. Oktober 2025 – Der Bundestag berät heute erstmals über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG). Neben dem Plan, den Wehrdienst per Rechtsverordnung (§ 2a WPflG-E) wieder verpflichtend zu machen, wird zudem über die Einführung eines Losverfahrens diskutiert, sollten sich nicht ausreichend Freiwillige finden. Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwälte David Werdermann und Lennart Armbrust kommt zum Schluss, dass ein solches Losverfahren verfassungswidrig ist. Es verstoße gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit, so die Anwälte. Barbara Happe, Greenpeace-Expertin für Frieden und Abrüstung fordert die Parlamentarier:innen im Bundestag auf, sich klar gegen das Losverfahren zu positionieren und den verfassungswidrigen Paragraf 2a WPflG-E aus dem Gesetzentwurf zu streichen:

Das vorgelegte Gesetz ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit. Neben Einschränkungen durch die Klimakrise und das Artensterben stellt es eine weitere Belastung für die jungen Erwachsenen dar. Zudem ist die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht per Rechtsverordnung schlicht verfassungswidrig. Besonders das gerade diskutierte Losverfahren würde zu objektiv willkürlichen Einberufungen führen und verletzt somit das Gebot der Wehrgerechtigkeit. In der Debatte offenbart sich, worum es der Union wirklich geht: Um die Einführung einer Kontingent-Wehrpflicht für wenige – und die ist vom Grundgesetz nicht gedeckt. Klagen sind damit vorprogrammiert. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst, mit oder ohne Losverfahren, ist ein elementarer Eingriff in die Grundrechte junger Menschen und muss auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt bleiben. Der Bundestag sollte deshalb weiter auf Freiwilligkeit setzen und Paragraf 2a WPflG-E streichen.  Barbara Happe, Greenpeace-Expertin für Frieden und Abrüstung

Hintergrund: Das heute neu veröffentlichte, ergänzende Rechtsgutachten zum Wehrpflichtgesetz und dem Losverfahren finden Sie hier.

Das Rechtsgutachten zum neuen Wehrpflichtgesetz finden Sie hier.

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