Berlin/Hamburg, 16. 9. 25 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), unterstützt von Greenpeace, hat wenige Wochen vor einem wichtigen Fristablauf einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht, damit das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Umstrukturierung des Leag-Konzerns untersagt. Greenpeace hatte zuvor die Länder Sachsen und Brandenburg aufgefordert, Gläubigerschutz zu beantragen. So soll verhindert werden, dass die Leag die absehbar hohen Renaturierungskosten für ihre Braunkohletagebaue in der Lausitz in Zukunft nicht tragen kann und das Land einspringen muss. “Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Leag-Eigentümer wollen die profitablen Filetstücke aus dem Konzern herausschälen, um sie vor den Ewigkeitslasten der Kohle zu schützen“, kritisiert Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid. „Damit wird das Verursacherprinzip ausgehebelt, und die Zeche sollen am Ende die Menschen zahlen, die ohnehin schon unter den Folgen der Braunkohle leiden.
Mit dem Eilantrag reagieren DUH und Greenpeace auf eine strategische Neuordnung des Leag-Konzerns, die dem für die Rekultivierung zuständigen Leag-Unternehmensteil Vermögenswerte von über zwei Milliarden Euro entziehen sollen. Das haftende Eigenkapital der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) soll um 82 Prozent reduziert und die zukunftsfähigen Geschäftsbereiche, wie Erneuerbare Energien, in neue Gesellschaften ausgegliedert werden. Das ursprünglich vereinbarte Sicherungskonzept, das auf den langfristigen Einnahmen der LE-B basierte, würde damit faktisch wertlos. Die Umweltverbände fordern das Gericht auf, das LBGR dazu zu verpflichten, seine Ansprüche auf Sicherheitsleistungen gegen die am Umwandlungsprozess beteiligten Leag-Unternehmensteile anzumelden.
„Dieses Manöver der Leag-Eigentümer ist ein Lehrbuchbeispiel für finanzielle Verantwortungslosigkeit für Umwelt- und Klimaschäden“, erklärt Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner von der DUH. „Wir beschreiten nun den juristischen Weg, um sicherzustellen, dass die Behörde ihrer Verantwortung nachkommt und das Land vor der Milliardenfalle Braunkohlesanierung schützt.“
Das für die Aufsicht zuständige Bergamt hat es trotz Aufforderung von Greenpeace versäumt, seine zustehenden Rechte zu nutzen. Die Frist zur Geltendmachung eines entscheidenden Gläubigerschutzanspruchs verjährt am 1. Oktober 2025. Ein gleichlautender Eilantrag ist beim Verwaltungsgericht Dresden gegen das Oberbergamt Sachsen eingereicht worden.
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