Hamburg, 15. 8. 2025 - Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für ausreichenden Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen ernsthaft auseinandersetzt. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, Stellung zu nehmen. Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung Beschwerde eingelegt. Die Argumentation der Klagen hat durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs Rückenwind erhalten. Dieser stellte fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten.
Die Klagen knüpfen an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an, wonach der Schutz des Klimas Verfassungsrang genießt. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht weitergeleitete Zukunftsklage fokussiert sich auf das Klimaschutzgesetz, sowie auf einen gerechten Schutz von Personen, die stärker vom Klimawandel betroffen sein werden, als der durchschnittliche Teil der Bevölkerung. Dazu zählen etwa mobilitätseingeschränkte Personen, die sich eine gesellschaftliche Teilhabe durch sich abzeichnende explodierende Kosten von Verkehrsmitteln nicht mehr leisten können.
„Die Klimakrise gefährdet Rechte. Mehr als 54.000 Menschen haben sich über Alters- und Herkunftsgrenzen hinweg an der Klage beteiligt, da sie sich um ihre Zukunft in einer eskalierenden Klimakrise sorgen. Es ist an der Zeit, dass die Politik entsprechend handelt.Baro Vicenta Ra Gabbert, Juristin und Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit
„Die Aufforderung zur Stellungnahme an die Ministerien ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, keine Abstriche beim Klimaschutz zu machen. Sehr relevant ist auch, dass unsere Beschwerde verschickt wurde, um durch die Umsetzung der Klimapolitik auch die Grundrechte ärmerer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu schützen. Wichtig ist dieses Signal etwa für den anstehenden Monitoringbericht der Energiewende und für die Ausgestaltung des Emissionshandels für Verkehr und Gebäude. Klar ist jetzt: Die von manchen in der Regierung ins Auge gefasste Verlängerung des fossilen Geschäftsmodells ist nicht nur klimapolitisch, sondern auch juristisch hoch riskant.Christoph Bals, Politik-Vorstand von Germanwatch
Es ist gut, dass das Gericht wie im Klimabeschluss aus dem Jahr 2021 offenbar konsequent bleibt und wir endlich über die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen reden können.Dr. Roda Verheyen, Anwältin der Beschwerdeführer:innen
Achtung Redaktionen: Die ersten beiden Abschnitte dieser Pressemitteilung werden von allen genannten Verbänden identisch verschickt. Die anschließenden Abschnitte variieren inhaltlich.
Baro Vincenta Ra Gabbert, Greenpeace, baro.gabbert@greenpeace.org, Tel.: 0171-1818507
Kontakt zu Roda Verheyen über Marissa Reiserer, Greenpeace, mreiserer@greenpeace.org, Tel.: 0151-46296965
Dr. Marlene Becker, Germanwatch-Referentin für Klimaklage-Kommunikation, marlene.becker@germanwatch.org, Tel.: +49 (0)30 / 5771328-40
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