Hamburg, 26. 2. 24 – Das geplante EU-Mercosur-Freihandelsabkommen ist nicht mit geltendem EU- und internationalem Klimarecht vereinbar, weil es zu einem Anstieg von Treibhausgasemissionen und mehr Waldzerstörung führen würde. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace Deutschland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Umweltanwält:innen Roda Verheyen und Gerd Winter. Verheyen hatte 2021 die Kläger:innen vertreten, die die Bundesregierung wegen Verfehlungen der Klimaziele erfolgreich vor Gericht zogen. Mit dem Ergebnis des Rechtsgutachtens könnten EU-Staaten oder das Europäische Parlament jetzt das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Nun ist auch rechtlich klar, dass das EU-Mercosur-Abkommen klimaschädlicher Größenwahn ist. Es würde den Ausstoß von CO2 und die Zerstörung von Ökosystemen massiv fördern. Wir können es uns im Jahr 2024 schlicht und ergreifend nicht mehr leisten, diesen Deal zu unterzeichnen. Die Bundesregierung muss diesem giftigen Abkommen endgültig ein Ende setzen.Greenpeace-Handelsexpertin Lis Cunha
Das Freihandelsabkommen soll die Zölle auch auf bestimmte klima- und umweltschädliche Güter, wie Rindfleisch, Soja, Pestizide, Autos und Einwegplastik senken oder abschaffen. Das würde voraussichtlich deren Exportmengen erhöhen. Dadurch würde mehr Wald in Südamerika zerstört werden, um landwirtschaftliche Flächen zu schaffen. Auch der See- und Lufttransport nähme zu und ließe die Treibhausgasemissionen ansteigen. Diese Emissionen sind in der offiziellen Abschätzung der Folgen für die Nachhaltigkeit des Freihandelsabkommen, auf die sich die EU-Kommission bisher beruft, nicht berücksichtigt.
Es ist skandalös, diese Emissionen einfach auszuklammern. Das hat das Bild über die wahren Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens auf Klima und Natur komplett verzerrt. Eine Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung muss nach EU-Recht alle relevanten Auswirkungen berücksichtigen.Greenpeace-Handelsexpertin Lis Cunha
Das neue Gutachten hat die rechtlichen Folgen dieser Missachtung untersucht: Werden diese Emissionen einkalkuliert, verstößt das EU-Mercosur-Abkommen eindeutig gegen EU-rechtliche Verpflichtungen unter internationalen Gesetzen wie das Pariser Klimaabkommen. Es sieht vor, den globalen Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Zudem verstößt das Freihandelsabkommen gegen Artikel 2 des EU-Klimagesetzes, der die EU verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung ihrer Emissionsreduktionsziele zu ergreifen, und gegen Artikel 6, der die Kommission verpflichtet, die Vereinbarkeit von EU-Maßnahmen mit den EU-Zielen der Klimaneutralität zu bewerten.
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