Greenpeace-Stellungnahme zu verfassungswidriger Änderung Nachtragshaushalt 2021

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Berlin/Hamburg, 15.11.2023 - Die Bundesregierung darf Corona-Kreditermächtigungen nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umwidmen, das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Damit ist die Finanzierung von Klimaschutzprojekten und geplanten Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft durch die Bundesregierung gekippt. Das Urteil erfolgt einen Tag vor der entscheidenden Bereinigungssitzung, in der der Bundestag über die Verwendung des Haushalts 2024 abstimmen wird. Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, sieht Bundeskanzler Scholz (SPD) in der Pflicht, die Finanzierung des Klimaschutzes auf eine solide Basis zu stellen:

“Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für den Schutz des Klimas! Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte. Bundeskanzler Scholz muss jetzt für Ordnung bei den öffentlichen Finanzen sorgen und beim Klimaschutz Farbe bekennen.  

Der Bundeskanzler muss für die finanzielle Unterstützung der Bürger:innen auf dem Weg zur Klimaneutralität den gesamten haushaltspolitischen Spielraum und seine Richtlinienkompetenz nutzen. Denn wir sind bereits inmitten der Klimakrise. Kredite, neue Steuern und der Abbau klimaschädlicher Subventionen dürfen keine Tabus sein. Der Bundeshaushalt braucht eine bessere Balance zwischen militärischen Ausgaben und mehr Klimaschutz, sowie neue sozial-ökologische Instrumente in der Finanzpolitik. Nur so werden die nötigen Investitionen in Klimaschutz und soziale Ausgleichsmechanismen wie das Klimageld möglich.” 

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