Agrarminister:innen müssen Verbesserungen bei Fleischkennzeichnung und Umbau der Tierhaltung beschließen

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Berlin, 5. 5. 2023 – Mit einem drei Meter hohen aufblasbaren Schwein in einem Kastenstand protestieren fünf Greenpeace-Aktive zu Beginn der Sonder-Agrarministerkonferenz vor der Landesvertretung Schleswig-Holstein für ambitioniertere Veränderungen in der Tierhaltung und bei der Tierhaltungskennzeichnung. Das geplante Kennzeichen informiert nicht eindeutig, unter welchen Haltungsbedingungen Schweine gelebt haben. So kann Fleisch mit dem Label „Auslauf/Weide“ von Tieren stammen, die ihre ersten Lebenswochen in tierschutzwidrigen Kastenständen verbracht haben.

Mit Cem Özdemir versucht sich nun bereits der dritte Bundesagrarminister an einer staatlichen Kennzeichnung von Fleisch, mit ziemlich magerem Ergebnis. Statt die eigenen landesspezifischen Befindlichkeiten im Auge zu haben, müssen die Agrarminister:innen der Länder jetzt Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass Verbraucher:innen Klarheit beim Einkauf erhalten und der Umbau der Tierhaltung endlich vorankommt. Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte

Sich um bessere Haltungsbedingungen mit weniger Tieren in den Ställen zu kümmern, sieht auch eine klare Mehrheit der Bundesbürger:inen (82 Prozent) als vorrangige Aufgabe von Landwirtschaftsminister Özdemir (Die Grünen). Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag von Greenpeace (siehe https://act.gp/3LwTo93). Die verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Tierhaltungsbedingungen sehen 80 Prozent der Befragten als fast ebenso wichtige Aufgabe.

Wenn die Politik nicht bald deutliche Verbesserungen beim Tierschutz durchsetzt, werden sich die Menschen noch viel stärker von Schweinefleisch abwenden, als sie es in den letzten Jahren bereits getan haben. Darüber sollten sich die versammelten Agrarminister:innen im Klaren sein. Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte

Bundesverfassungsgericht kann für bessere Schweinehaltung sorgen

Mit der in diesem Jahr erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage könnte die jetzt übliche Haltung von Schweinen in viel zu engen Ställen, auf Vollspaltenböden und ohne ausreichendes Tageslicht und frische Luft als verfassungswidrig gelten und verboten werden. Betroffen wären davon Fleischprodukte, die bei der staatlichen Kennzeichnung als „Stallhaltung“ bzw. „Stallhaltung plus“ gelabelt werden sollen.

„Ein fortschrittliches Urteil würde nicht nur mehr Tierwohl bedeuten. Auch die Fleischkennzeichnung würde deutlich übersichtlicher, denn von den aktuell geplanten fünf Haltungsformen blieben nur drei übrig.  Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte
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