Greenpeace zur Entscheidung des Landgericht Braunschweigs in der VW-Klage

Braunschweig, 14. 2. 2023 - Das Landgericht Braunschweig hat die Greenpeace-Klage für mehr Klimaschutz bei Volkswagen heute abgewiesen. Die Richter:innen der 6. Zivilkammer erklärten die Hauptanträge der Klage für zulässig, die Kläger:innen hätten aber die CO2-Emissionen VWs zu dulden. Der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Roland Hipp, einer von vier Kläger:innen gegen VW, kündigt weitere juristische Schritte an: 

Das letzte Wort zu unseren Klima-Klagen gegen Volkswagen wurde heute nicht gesprochen, die Entscheidung des Landgerichts ist lediglich ein Zwischenschritt. Wir planen weitere rechtliche Schritte und sind zuversichtlich, Volkswagen auch juristisch zu mehr Klimaschutz bewegen zu können. Klimaschädliche Konzerne wie Volkswagen stehen in der Verantwortung, ihren CO2-Ausstoß viel schneller zu senken und ihr fossiles Geschäftsmodell zu beenden. Nur so kann die Klimakrise gebremst werden. Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace
Wir klagen gegen Volkswagen, weil der Konzern mitverantwortlich dafür ist, dass unsere Grund- und Eigentumsrechte beeinträchtigt und weiter bedroht sind. Der Konzern muss den millionenfachen Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 beenden. Nur wenn VW jetzt konsequent auf ein klimafreundliches Geschäftsmodell setzt, wird der Konzern seiner Verantwortung für den Schutz des Klimas gerecht und bietet Belegschaft und Investoren eine zukunftsfähige Perspektive. Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace
Als gemeinnützige Organisation nutzen wir geltendes Recht, um die Zukunft vor allem junger Menschen zu schützen. Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ist für uns ein Auftrag, den Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen auf allen Ebenen des Rechts schnell und wirksam durchzusetzen. Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace

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