Greenwashing bei Taxonomie: EU-Kommission will Gas und Atom weiterhin als nachhaltig einstufen

Greenpeace wird im April Klimaklage in Luxemburg einreichen

Brüssel/Hamburg, 9.2.2023 – Gegen die Entscheidung der EU-Kommission, Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich einzustufen, wird Greenpeace im April 2023 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen. Dabei geht es um die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung. Diese soll – ähnlich wie ein Nachhaltigkeitslabel – Finanzinstituten und Verbraucher:innen Orientierung bei der Geldanlage bieten. Ein ergänzender “delegierter Rechtsakt” der EU-Kommission stuft jedoch auch fossiles Gas und riskante Atomkraft als nachhaltig ein. Dagegen haben Greenpeace Deutschland und sieben weitere europäische Greenpeace-Länderbüros am 8. September 2022 Widerspruch erhoben und heute die Ablehnung aus Brüssel erhalten.

Die EU-Kommission beharrt darauf, ihr offizielles Nachhaltigkeitssiegel an Umweltsünder zu vergeben. Das ist ein fatales Signal für den europäischen Finanzsektor und wird die Klimaziele massiv untergraben. Jetzt ziehen wir vor Gericht. Marie Kuhn, Greenpeace-Finanzexpertin

 

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Taxonomie-Regeln zu Gas und Atom widersprechen EU-Recht

Juristisch vertreten wird die internationale Umweltschutzorganisation von Dr. Roda Verheyen, die bereits 2021 eine von Greenpeace mit initiierte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hat. Die renommierte Klima-Anwältin sieht zahlreiche Mängel bei der Einschätzung zu Atomkraft und fossilem Gas und kann der EU-Kommission eine Reihe von Verfahrensfehlern und -mängeln nachweisen. Sie sagt: “Der delegierte Rechtsakt zu Gas und Atom verstößt nicht nur gegen die Taxonomie-Verordnung selbst, sondern auch gegen das europäische Klimagesetz und die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaabkommen.”

So untergräbt die Förderung weiterer AKW direkt das Taxonomie-Prinzip “Do no significant harm” (Nicht wesentlich schädigen): Radioaktive Abfälle und das potenzielle Risiko schwerer Unfälle hätten erhebliche Folgen für Mensch und Umwelt. Darüber hinaus lässt die EU-Kommission das Risiko terroristischer oder militärischer Angriffe auf AKW und die möglichen Konsequenzen für Menschen, Umwelt und Klima außer Acht. AKW sind aufgrund der jahrzehntelangen Bau- und Betriebszeit ohnehin keine Übergangstechnologie und lassen sich nicht mit erneuerbaren Energien kombinieren.

 

Die Aufnahme von fossilem Gas in die Taxonomie widerspricht nicht nur dem rechtlich verbindlichen Ziel der EU, fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen und sich an ein Paris-kompatibles CO2-Budget zu halten. Es ist zudem zu erwarten, dass unser Energiesystem langfristig abhängig von fossilen Brennstoffen bleiben wird (lock-in-Effekt) und den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern wird.

 

Weiterführende Informationen: Pressebriefing: Die rechtlichen Argumente von Greenpeace gegen die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie

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