Hamburg, 4. 5. 2022 – In der juristischen Auseinandersetzung zwischen Greenpeace und Volkswagen für mehr Klimaschutz steht diesen Monat die erste Verhandlung an: Die von Greenpeace unterstützte Klage eines Bio-Landwirts gegen die VW AG wird am 20. Mai von der 1. Zivilkammer am Landgericht Detmold öffentlich verhandelt (Az. 1 O 199/21). Zum Auftakt wird eine erste inhaltliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien erwartet: Der Kläger macht geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich ist für erhebliche Schäden an seinem Hof im Kreis Lippe und dem zugehörigen Wald. Auch verstärkt VW durch den millionenfachen Verkauf klimaschädlicher Autos die Klimakrise und verursacht so künftige Einbußen. „Ein Konzern mit einem so gigantischen CO2-Ausstoß wie VW ist mitverantwortlich für die Schäden der Klimakrise. Volkswagen hat eine globale Verantwortung für den Schutz des Klimas“, sagt seine Anwältin Roda Verheyen. „Der Konzern muss den Ausstoß an Treibhausgasen deutlich schneller senken, als bislang geplant. Sonst schadet er anderen und verhält sich damit rechtswidrig.“
Neben dem Detmolder Bio-Landwirt hatten die Klima-Aktivistin Clara Mayer und die Greenpeace Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser im November 2021 am Landgericht Braunschweig gegen Volkswagen geklagt. Während das Braunschweiger Gericht noch auf eine schriftliche Stellungnahme von VW wartet, wird in Detmold bereits verhandelt: Auf dem Spiel steht die Zukunft eines Betriebes mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Wald, in denen Dürren und Starkregen schon beträchtliche Schäden verursacht haben. Alle vier Kläger:innen fordern VW auf, spätestens im Jahr 2030 aus der Produktion klimaschädlicher Verbrenner weltweit auszusteigen. In ihrem Gang vor Gericht stützen sie sich auf Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) aus denen sich Enddaten für neue Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ableiten.
Im Verfahren des Detmolder Bio-Landwirtes argumentiert Verheyen ähnlich wie im Falle eines peruanischen Bauern, dessen Eigentumsrechte sie gegen den Essener Energiekonzern RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm vertritt. Weltweit geben immer mehr Gerichte Klimaschutz-Klagen statt: Nicht nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht Freiheits- und Eigentumsrechte durch die Klimakrise gefährdet, sondern auch Gerichte in den Niederlanden, Belgien und Frankreich.
Achtung Redaktionen: Die öffentliche Verhandlung am Landgericht Detmold findet am 20.5.2022 um 11.30 Uhr statt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870 6647 oder EMail. simone.miller@greenpeace.org. Einen Hintergrund zum Thema und die Klageschriften finden Sie unter https://www.greenpeace.de/klimaschutz/mobilitaet/klimaschutz-verklagt.
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