Greenpeace kommentiert Lützerath-Urteil

Münster, 28. März 2022 - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute seine Entscheidung zum Eilbeschwerdeverfahren des letzten Landwirts von Lützerath, Eckardt Heukamp, und Mieter:innen des Dorfes gegen die vorzeitige Besitzeinweisung ihrer Grundstücke durch den Kohlekonzern RWE bekannt gegeben. Die Richter:innen haben gegen einen vorläufigen Räumungsstopp entschieden. Es kommentiert Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace:

Dieses Urteil zeigt eindeutig: die Politiker:innen verantworten den Klimaschutz in Deutschland und den Erhalt von Lützerath.  Damit Deutschland seine Klimaziele noch erreichen kann, müssen die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung mit einem sofortigen Abriss–Stopp für Lützerath dafür sorgen, dass die Kohlevorkommen unter  dem Ort nicht ausgebeutet werden und 900 Millionen Tonnen CO2 der Atmosphäre erspart bleiben. Der Braunkohleabbau ist entsprechend der 1,5-Grad-Grenze neu zu ordnen: Die Grenze für Kohlebagger muss vor Lützerath gezogen werden und nicht dahinter. Karsten Smid, Greenpeace-Klimaexperte
Aller Respekt gebührt dem Landwirt Eckhardt Heukamp, der ungemeinen Mut und Ausdauer beweist, um das Klima zu schützen. Karsten Smid, Greenpeace-Klimaexperte
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