Klimaklage: Klägerinnen und Kläger werten Urteil als Teilerfolg

Verwaltungsgericht weist Greenpeace-Klimaklage ab, hält aber Klimaklagen grundsätzlich für zulässig

Berlin, 31.10.2019 – Der heutige Verhandlungstermin zur Klimaklage von drei Bauernfamilien und Greenpeace endete mit einer Abweisung der Klage von insgesamt 13 Klägerinnen und Klägern. Nach fünfstündiger Verhandlung entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Klage auf mehr Klimaschutz zwar grundsätzlich zulässig sein könnte, aber das Gericht in diesem konkreten Fall keine Rechtsverletzung sehen kann. Die Grundrechte der Klägerinnen und Kläger können aber Grundlage für das Einklagen vom Klimaschutz sein. Die Berufung wurde zugelassen. Ob sie diese in Anspruch nehmen, entscheiden die Kläger nach Vorlage des schriftlichen Urteils.

Die beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handelt, und die Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderhitzung verletzt werden könnten. Das Gericht ist der Bundesregierung nicht gefolgt, kann nur momentan nicht erkennen, dass das 2007 beschlossene Klimasschutzziel genau im Jahr 2020 erreicht werden müsse. Das Gericht bat um Verständnis – es müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall wahren.

Die Verhandlung wurde im Vorfeld begleitet von einer friedlichen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit rund 100 Teilnehmern. Von der Nordseeinsel Pellworm waren 40 Unterstützerinnen und Unterstützer mit einem eigens gecharterten Bus angereist, aus Brandenburg kamen Landwirte mit ihren Traktoren. Zeitgleich übergab Greenpeace am Bundeskanzleramt eine von 134.867 Unterstützerinnen und Unterstützern der Klimaklage unterzeichnete Petition.

Es kommentieren:

Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage:

„Das Gericht hat heute bestätigt: Klimaschutz ist  Grundrechtsschutz. Wir werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter einschlagen werden. Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute unter seinen Möglichkeiten geblieben ist.“

Silke Backsen, Klägerin und Bio-Landwirtin von der Insel Pellworm:

„Ich bin enttäuscht von dieser halbherzigen Entscheidung. Das Gericht hat nicht das getan, was gut für unsere Zukunft ist. Mit diesem Urteil wird keine Tonne CO2 eingespart. Wir sind schon jetzt von der Klimakrise betroffen – ganz konkret. Wie schlimm soll es denn noch werden?“

Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei:

„Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können. Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen. Festzuhalten bleibt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Die deutsche Klimaschutzpolitik muss sich danach richten.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat sich 2007 dazu verpflichtet, den deutschen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu reduzieren. Erreichen wird sie voraussichtlich 32 Prozent. 2018 hat sich die Bundesregierung vom eigenen Klimaziel verabschiedet, obwohl es mit geeigneten Maßnahmen noch erreichbar wäre. Ziel der Klimaklage ist es, die Regierung gerichtlich zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Das bedeutet konkret:

Die Bundesregierung soll ihr selbst gesetztes CO2-Reduktionsziel für 2020 einzuhalten. Deutschland muss also bis spätestens 2020 seinen jährlichen CO2-Ausstoß auf höchstens 750 Millionen Tonnen begrenzen.Die in den Jahren bis 2020 zu viel in die Atmosphäre entlassene Menge CO2 ist in den Folgejahren wieder aufzuholen, um das deutsche CO2-Gesamtbudget einzuhalten. Bis 2020 summiert sich der Mehrausstoß an CO2 in Deutschland voraussichtlich auf 650 Millionen Tonnen. Das bedeutet, dass in den Jahren nach 2020 der Ausstoß von Treibhausgas deutlich schneller reduziert werden muss als ursprünglich geplant war und mit dem gerade verabschiedeten Klimapaket angestrebt wird.Deutschland muss die CO2-Reduktionsziele aus der Lastenteilungsentscheidung der EU von 2009 einhalten, nämlich den deutschen CO2-Ausstoß in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude bis 2020 um 14 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Zurzeit liegt die Reduktion bei rund drei Prozent.

Über Greenpeace e.V.

Greenpeace arbeitet international, setzt sich mit direkten, gewaltfreien Aktionen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Natur und Gerechtigkeit für alle Lebewesen ein.

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