Erkundung von Gorleben nach Recht von 1983 verstößt nach Auffassung der Organisation gegen geltendes Recht
Hamburg, 16.03.2010 - Greenpeace prüft gemeinsam mit der regionalen Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, juristisch gegen den weiteren Ausbau des geplanten Atommüll-Endlagers im Salzstock Gorleben vorzugehen. Röttgen plant, den Salzstock auf Basis des Rahmenbetriebsplanes von 1983 zu erkunden, obwohl es eine Neufassung des Bergrechts von 1990 gibt. Das verstößt nach Ansicht der Umweltverbände gegen geltendes Recht und wäre somit illegal.
Röttgen müsste somit einen neuen Rahmenbetriebsplan beim Bergamt Celle einreichen, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit beinhaltet. Greenpeace fordert die sofortige Aufgabe des Standortes Gorleben und eine neue ergebnisoffene Endlagersuche nach Atomrecht.
"Der Rahmenbetriebsplan von 1983 ist vollkommen überholt. Röttgens Endlagerpolitik ist buchstäblich ein Rückfall in die Atommauscheleien der 1980er Jahre unter Kohl", erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Seit den Achtzigern haben sich sämtliche Voraussetzungen für den Bau der Anlage geändert." Statt dem in den 80ern verfolgten Ein-Endlager-Konzept ist heute auch Schacht Konrad als Endlager neben Gorleben vorgesehen. Atommüllarten und -mengen haben sich in 27 Jahren gravierend geändert, ebenso die Einlagerungskonzepte. Die Frage nach der besseren Eignung von anderen Wirtsgesteinen (Granit, Ton) ist bis heute unbeantwortet.
Eine ergebnisoffene Erkundung hat es in Deutschland bislang nicht gegeben. Seitdem Gorleben 1977 aus sachfremden Motiven zum Endlagerstandort auserkoren worden ist, sind Fakten geschaffen worden: 91 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen sind bereits nach Gorleben gebracht worden und stehen in einem Zwischenlager direkt über dem Salzstock. Eine Konditionierungsanlage zur endlagerfähigen Verpackung des Atommülls ist ebenfalls seit 2000 betriebsbereit. Die Schachtdurchmesser von neun Metern erlauben das Absenken von Atommüllcontainern.
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