Hamburg, 13.04.2010 - Die Benennung Gorlebens zum Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) erfolgte 1977 aus politischen Gründen innerhalb weniger Wochen. Das zeigen Originaldokumente, die Greenpeace ab heute in einer umfangreichen Online-Datenbank der Öffentlichkeit Schritt für Schritt zur Verfügung stellt. Mit Veröffentlichung der bislang unter Verschluss gehaltenen Akten will Greenpeace jedem die Möglichkeit bieten, sich unabhängig von den Aussagen der Politik eine Meinung über den Verlauf der Standortentscheidung zu bilden. Unter anderem belegen die Unterlagen, dass Wassereinlagerungen im Salzstock Gorleben verschwiegen wurden, die zum Ausschluss des Standortes hätten führen müssen. Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben endgültig aufzugeben.
"Es hat aber nie ein wissenschaftliches Auswahlverfahren mit dem Salzstock Gorleben als bestem Ergebnis gegeben", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Das Verfahren war nie ergebnisoffen. Geologische Kriterien für ein Endlager im Salzstock spielten in allen Studien eine untergeordnete Rolle."
Eine politische Entscheidung wurde jedoch nötig, da nach der Atomgesetznovelle 1976 die Kraftwerksprojekte Biblis B, Unterweser und Brunsbüttel ohne Entsorgungsnachweis für den Atommüll akut gefährdet waren. Zudem mussten die AKW-Betreiber wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten des radioaktiven Abfalls mit der drohenden Abschaltung laufender AKW ab 1981 rechnen. "Albrecht beschied damals: 'Gorleben oder gar nicht'", so Mathias Edler.
Einsicht in die Akten der Niedersächsischen Staatskanzlei, des Niedersächsischen Umweltministeriums und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erhielt Greenpeace nach dem Umweltinformationsgesetz. Die Akten zeigen auch, dass Gorleben erst Mitte November 1976 ins Verfahren gelangte. Handschriftlich wurde das Ergebnis einer Studie des TÜV-Hannover, die das schleswig-holsteinische Nieby favorisierte, um den Standort Gorleben ergänzt. Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) verstieß mit der Benennung eines einzigen Standortes sowohl gegen heutige Maßstäbe als auch gegen die damals gültigen Bewertungskriterien seiner eigenen Beamten.
Aus Greenpeace vorliegenden Akten des BGR geht hervor, dass der Öffentlichkeit bei der späteren Erkundung des Salzstocks wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Da der damalige Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) "Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren" im Streit um Gorleben befürchtete. Die BGR hielt zudem einen Vermerk des BfS vom 1. August 1996 unter Verschluss, nach dem auf der 840-Meter Sohle im geplanten Erkundungsbereich 1 ein Laugenreservoir von bis zu einer Million Kubikmetern vorhanden ist.
Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz hatte die Umweltorganisation seit August 2009 bei zwölf bundesdeutschen Behörden und Ministerien beantragt. Bis jetzt konnten 110 Aktenbände mit vertraulichen Kabinettsvorlagen, Gesprächsprotokollen, internen Vermerken und Studien mit mehr als 12.000 Einzelseiten ausgewertet werden.
"Röttgen liegen nun die Beweise vor, um Gorleben endgültig zu schließen. Heute wie damals soll ein geologisch ungeeigneter Salzstock die Lösung für den Atommüll vorgaukeln", so Mathias Edler.
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