Berlin, 21. 11. 2012 - Embryonale Stammzellen dürfen auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein. Das bekräftigten Bundesärztekammer und Greenpeace vor der für kommende Woche erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Am 27.11. soll in Karlsruhe über die Zulässigkeit von Patenten auf embryonale Stammzellen entschieden werden.
'Embryonale Stammzellen dürfen niemals als kommerzielles Erzeugnis verwertet werden. Man würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzen, wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen verwenden. Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches' , sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Dabei gehe es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern darum, rechtliche Grenzen zu setzen, um ethische Werte zu wahren. Nach wie vor gebe es kein Verfahren mit dem embryonale Stammzellen gewonnen werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu zerstören. Ethisch vertretbar hingegen sei die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.
Hintergrund der kommende Woche in Karlsruhe stattfindenden Verhandlung ist eine Klage von Greenpeace gegen ein Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Bereits 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in Auslegung der Bio-Patentrichtlinie entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn die Anwendung des Verfahrens die vorgehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert.
'Die Anwälte des Patentinhabers versuchen im Verfahren das Urteil des EuGH mit Scheinargumenten zu unterlaufen. Der BGH steht jetzt vor der Aufgabe, das Urteil des EuGH so umzusetzen, dass keine unzulässigen Schlupflöcher entstehen' , sagt Christoph Then, Berater von Greenpeace.
Greenpeace hatte 2004 gegen das Patent von Oliver Brüstle geklagt, um per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären zu lassen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt das Patent DE 19756864 gegen dieses Verbot, weil im Patent unter anderem vorgeschlagen wird, menschliche Embryonen für die Herstellung von Stammzellen erst zu klonen, um diesen dann die gewünschten Stammzellen zu entnehmen.
Über Greenpeace e.V.
Greenpeace arbeitet international, setzt sich mit direkten, gewaltfreien Aktionen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Natur und Gerechtigkeit für alle Lebewesen ein.
Das verwendete Bildmaterial steht 14 Tage nach Veröffentlichung zum Download für Medien zur Verfügung. Lieferbedingungen: keine Weitergabe an Dritte, kein Weiterverkauf, keine Archivierung, nur für redaktionelle Zwecke, Quellenangabe obligatorisch.
Kontaktdaten
-
- Pressestelle
- Allgemeine journalistische Anfragen, Erreichbarkeit montags bis freitags 9-14 Uhr
- presse@greenpeace.de
- 040-30618340
-
- Fotoredaktion
-
Anfragen für Bilder //
Mediendatenbank unter media.greenpeace.org - photo@greenpeace.de
-
- Videodokumentation
-
Anfragen für Videomaterial //
Mediendatenbank unter media.greenpeace.org - video@greenpeace.de
Link kopieren
https://presseportal.greenpeace.de/207428-greenpeace-und-bundesarztekammer-fordern-einhaltung-ethischer-grenzen-im-patentrechtVerwandte Themen
Verwandte Presseaussendungen
Greenpeace-Aktive protestieren bundesweit in 28 Städten gegen klimaschädliche Fleischproduktion bei Edeka
Mit A1-formatigen Fotoschildern mit der Aufschrift “Tatort Edeka-Stall” protestieren Greenpeace-Aktive an diesem Samstag deutschlandweit vor 28 Edeka-Filialen gegen Tierleid und klimaschädliche Fle...
Greenpeace-Aktive kennzeichnen Edeka-Fleischwerk als Tatort
Insgesamt 35 Greenpeace-Aktivist:innen kennzeichnen heute das Edeka-Fleischwerk “Nordfrische Center” in Lüttow-Valluhn als Tatort.
Greenpeace-Recherche: Fleischwerke von Edeka, Rewe und Kaufland verursachen 10 Millionen Tonnen CO2
Wie Edeka, Rewe und Kaufland ihre Klima- und Tierwohlversprechen brechen
Stellungnahme zur Stoffstrombilanzverordnung
Christiane Huxdorff warnt davor, dass eine verursachergerechte Kontrolle der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Überdüngung unmöglich wird.
Greenpeace-Recherche zu antibiotikaresistenten Keimen: Mehr als jedes dritte Supermarkt-Fleischprodukt belastet
Bakterien mit Resistenzen gegen Antibiotika zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten wurden in zwölf von 31 Schweinefleisch-Proben (39 Prozent) nachgewiesen, sowie in sechs von zwölf Hähnchenfleisc...