Hamburg, 30.11.2012 - Vier von sechs Schneesprays zur Weihnachtsdekoration in Innenräumen enthalten krebserzeugende Substanzen in hohen Konzentrationen. Greenpeace hat nach Hinweisen sechs verschiedene Schneespray-Produkte von einem Labor untersuchen lassen. Vier Produkte enthalten N-Nitroso-morpholin. Diese zur Gruppe der Nitrosamine gehörende krebserzeugende Chemikalie ist in der EU wegen ihrer Gefährlichkeit verboten. Vor allem für Kinder stellt der Schnee aus der Dose eine akute Gefahr dar.
Krebserzeugende Substanzen haben in Haushaltsprodukten nichts verloren, fordert Jürgen Knirsch, Greenpeace-Experte für nachhaltigen Konsum. Besonders bedenklich ist es, wenn gerade Kinder ihnen ausgesetzt werden.
Die belasteten Proben enthielten N-Nitroso-morpholin im Bereich mehrerer hundert Milligramm pro Kilogramm. Das am stärksten belastete Produkt war ein Schneespray der Marke Meyco Hobby. Eine ähnlich hohe Konzentration wies das Labor in dem Spray von Goodmark nach. Etwas weniger belastet - jedoch nicht unbedenklich - sind die Produkte von Gerd Rodermund, Riffelmacher und Weinberger. Lediglich in den Schneesprays der Firmen Brauns-Heitmann und Solchim konnte das Labor diese krebserzeugende Chemikalie nicht nachweisen. Für alle Produkte gilt: Der aufgesprühte Schnee ist stärker belastet als das Produkt in seinem flüssigen Zustand innerhalb der Dose. Wie das N-Nitroso-morpholin in die Dose gelangt - ob bei der Herstellung, erst in der Dose oder beim Sprühen - ist nicht bekannt. Das Labor testete im Auftrag von Greenpeace auch drei Eiskristallsprays und fand in keinem der Produkte krebserregende Substanzen.
Die unabhängige Umweltschutzorganisation fordert die Hersteller und Vertreiber der vier belasteten Produkte auf, ihre gesundheitsschädigenden Produkte sofort vom Markt zu nehmen. Zudem sollen sie klären, wie das Nitrosamin entsteht. Alle Produzenten und Händler müssen sicherstellen, dass die Sprays keine gesundheitsgefährdenden Substanzen freisetzen.
Greenpeace empfiehlt, die als giftig gestesteten Produkte grundsätzlich nicht zu gebrauchen. Generell sollten Schneesprays nicht in Innenräumen verwendet werden und außen nur dort, wo Kinder nicht mit dem aufgesprühten Schnee in Berührung kommen. Das zuständige Bundesamt für Risikobewertung (BfR) muss diese Schnee- und Eiskristallsprays wie auch weitere im Haushalt eingesetzte Sprays umfassend prüfen und bewerten.
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