Hamburg, 14.12.2005 - Greenpeace hat heute beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz erhoben. Die Klage richtet sich gleichzeitig an alle anderen 15 Bundesländer, die vom Land Rheinland-Pfalz mit vertreten werden. Die Länder verweigern gegenüber Greenpeace seit Juni Angaben über die staatliche Lebensmittelüberwachung. Greenpeace wollte von den Ländern wissen, bei welchen Lebensmitteln die zulässigen Höchstmengen an Pestiziden überschritten wurden. Zweitens sollten die Behörden offen legen, in welchen Fällen sie rechtlich gegen die Verkäufer vorgegangen sind. Und drittens verlangte Greenpeace Informationen zur Leistungsfähigkeit der staatlichen Untersuchungslabors.
"Ich denke, die Länder wollen durch die Verweigerung von Informationen ihre Defizite bei der Lebensmittelüberwachung verdecken", sagt Manfred Krautter, Chemieexperte von Greenpeace. "Mit dieser Klage wehren wir uns gegen die Informationsblockade der Länder. Damit die Verbraucher auch die Namen der Lebensmittelhändler erfahren, die Pestizidobst oder Gammelfleisch verkaufen, brauchen wir zudem ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz."
Die heutige Klage von Greenpeace basiert auf der EU-Umweltinformationsrichtlinie. Danach müssen schon jetzt "Informationen über den Zustand der menschlichen Gesundheit" einschließlich der "Kontamination der Lebensmittelkette" veröffentlicht werden. Daher sind die Länder nach Einschätzung von Greenpeace verpflichtet, Angaben über die Art und Anzahl der im Labor nachweisbaren Rückstände, die technische Ausstattung der Labore, Anzahl und Art der nachgewiesenen Pestizide in Lebensmitteln sowie über das Vorgehen bei Gesetzesverstößen zu machen. Ausgerechnet die Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz verweigert jedoch die Auskunft.
Schon im Jahr 2003 untersuchte Greenpeace in der Studie Pestizide außer Kontrolle die Leistungsfähigkeit der staatlichen Lebensmittelüberwachung. Die Arbeit der Bundesländer wurde darin einzeln benotet - im Durchschnitt mit der Note mangelhaft. Viele Bundesländer sagten damals Verbesserungen zu. Im Mai 2005 beauftragte Greenpeace daher erneut einen Experten mit der Untersuchung des aktuellen Leistungsniveaus der staatlichen Lebensmittelüberwachung. Doch die Arbeit wird durch die Informationsverweigerung der Länder massiv behindert.
"Die Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, warum Tag für Tag gesundheitsgefährdende und hoch mit Spritzmitteln belastete Lebensmittel verkauft werden, ohne dass dies von den zuständigen Behörden unterbunden wird. Sie haben ein Recht zu wissen, warum es immer wieder zu Lebensmittelskandalen kommt", so der Informationsrechtsexperte Dr. Wilhelm Mecklenburg aus Pinneberg, der als Rechtsanwalt für Greenpeace die Klage gegen die Bundesländer betreut. "Dieses Wissen brauchen auch die verantwortlichen Politiker, um die Überwachung und so die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualtität wieder zu verbessern."
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