Hamburg, 2. 4. 2004 – Greenpeace startet heute zusammen mit Verbrauchern eine bundesweite Kampagne gegen Gentechnik im Essen. Mitmachen können alle, die als Gen-Detektive im Supermarkt nach gekennzeichneten Waren fahnden wollen. Die Detektive werden die Zutatenlisten der Produkte durchsehen, ob sie genmanipulierte Inhaltsstoffe enthalten. Gekennzeichnete Waren werden dann von Greenpeace u.a. im Internet veröffentlicht. Verbraucher haben so die Möglichkeit, Gen-Food zu meiden und eine gentechnikfreie Produktion durch ihren Einkauf zu unterstützen. Wenig Unterstützung erhalten Verbraucher durch die Politik: Im CDU-dominierten Bundesrat wurde heute die Umsetzung der EU-Regeln zum Anbau von Gen-Pflanzen und zur Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln verzögert.
„Zusammen mit Verbrauchern wird Greenpeace Gen-Food aufspüren und sichtbar machen“, so Henning Strodthoff, Gentechnik-Experte von Greenpeace. „Viele Lebensmittelhersteller bemühen sich derzeit sehr erfolgreich um gentechnikfreie Produktion. Doch speziell die CDU missbraucht ihre Mehrheit im Bundesrat, um einseitig Gen-Konzerne zu fördern.“
Ab 18. April 2004 gilt in der EU eine neue, strengere Verordnung zur Kennzeichnung von genmanipulierten Produkten. Ungeregelt ist bisher die behördliche Überwachung in Deutschland und wie mögliche Verstöße bestraft werden sollen. Die dafür nötigen gesetzlichen Regelungen wurden vom CDU-dominierten Bundesrat um mindestens zwei Monate verzögert. So fordern die Christdemokraten beispielsweise niedrigere Strafen bei falsch gekennzeichneter Ware.
Neben der Kennzeichnung wurden heute im Bundesrat auch Gesetze zum Anbau von Gen-Pflanzen beraten. Die Haftungsregelung soll nach dem Willen des Bundesrates zerschlagen werden. Schäden durch Gen-Pflanzen, z.B. durch Eintrag von Gen-Pollen auf andere Felder, sollen demnach nur erstattet werden, wenn der geschädigte Bauer nachweisen kann, dass mindestens 0,9 Prozent seiner Ernte kontaminiert sind. In der Regel wird dann ein Fonds einspringen, der durch Steuergelder teilfinanziert wird Nur wenn der Gen-Bauer nachweislich Anbauregeln missachtet hat und wenn der Geschädigte beweisen kann, woher der Gen-Pollen geflogen kam, soll der Gen-Bauer haften. Damit wird es für Gen-Bauern einfacher, davon zu kommen. Zudem lehnt der Bundesrat Anbauregeln für Gen-Pflanzen und Schulungen für Gen-Bauern ab.
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