Hamburg, 3.10.2004 - Ein im November 2003 erteiltes europäisches Patent wurde jetzt von Greenpeace bei erneuter Durchsicht der Akten des Europäischen Patentamtes entdeckt. Hintergrund des Patentes ist eine Behandlung des menschlichen Samen mit bestimmten chemischen Substanzen, um die Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung zu erhöhen. Patentiert wurde aber nicht nur das technische Verfahren, sondern auch das Sperma selbst. Da inzwischen die Einspruchsfrist am Europäischen Patentamt verstrichen ist, ist das Patent rechtskräftig für 25 Staaten erteilt, darunter auch Deutschland.
„Das Patentamt bereitet den Weg für die kommerzielle Menschenzucht. Wie in der Tierzucht ist es jetzt möglich, mit besonders optimiertem Sperma Kasse zu machen. In Europa wurden bereits menschliches Blut, menschliche Organe, Embryonen und Eizellen und über 1000 Gene des Menschen patentiert. Der menschliche Körper und seine Teile werden industriell ausgeschlachtet“, kritisiert Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace Deutschland.
Das Patent EP 1196 153 gehört einer Firma, die in einer Steueroase auf den Antillen sitzt. Die Erfinder kommen aus Italien. Es gibt in der Patentschrift Hinweise darauf, dass das Patent von der Schweizer Biotechnologie Firma Serono genutzt werden soll.
Anlass für die erneute Recherche von Greenpeace waren die anstehenden Beratungen im Bundestag über eine Änderung des deutschen Patentrechtes. Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollen in Deutschland Patente auf Teile des menschlichen Körpers, Pflanzen und Tiere ausdrücklich zugelassen werden. Das Europäische Patentamt wendet eine entsprechende EU-Richtlinie bereits an, auch das Patent auf Sperma ist auf Grundlage dieser Richtlinie erteilt worden. Greenpeace fordert die Neuverhandlung der EU- Richtlinie.
Im Kommentar der EU-Richtlinie wird zwar festgehalten, dass menschliche Keimzellen (wie Sperma und Eizellen) nicht patentiert werden dürfen, unklar ist aber, ob dies auch für technisch behandeltes Sperma gültig sein soll. Auch andere Verbote, die in der Richtlinie enthalten sind, sind so formuliert, dass sie in der rechtlichen Anwendung fast keine Wirkung entfalten können. Nach Ansicht von Greenpeace müssen Patente auf Lebewesen sowie auf Teile des menschlichen Körpers grundsätzlich verboten werden.
Mitschuldig an der Erteilung des Patentes auf Sperma ist nach Ansicht von Greenpeace die deutsche Justizministerin. Diese hatte in der Vergangenheit mehrfach erkennen lassen, dass sie gegen derartige Patente nicht vorgehen wolle. Dies hätten die Patentämter als Signal verstehen können, dass der Gesetzgeber entsprechende Patente durchaus tolerieren werde.
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