Greenpeace klagt gegen Klon-Patent

Patent des Klonforschers Oliver Brüstle umfasst die Züchtung menschlicher Embryonen

Berlin, 20. 10. 2004 – Greenpeace reicht heute beim Deutschen Patentgericht in München Klage gegen ein Patent des Bonner Klonforschers Oliver Brüstle ein. Das in Deutschland seit 1999 gültige Patent (DE 19756864) umfasst die Nutzung von Zellen aus menschlichen Embryonen und verstößt nachAuffassung von Greenpeace unter anderem gegen das Verbot der kommerziellen Verwertung des menschlichen Körpers. Christoph Then von Greenpeace, Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Vorsitzende des Marburger Bundes, und Rainer Beckmann, Sachverständiger in der Enquete-Kommission " Ethik und Recht der modernen Medizin", forderten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin den Widerruf des Patentes.

„Die Achtung des menschlichen Lebens erfordert auch klare Grenzen im Patentrecht. Die Zerstörung menschlicher Embryonen zu wirtschaftlichen Zwecken verstößt gegen die Grundwerte der Gesellschaft. Wir fordern Forscher und Patentämter auf, entsprechende Patente nicht anzumelden und nicht zu erteilen“, sagt Dr. Frank Ulrich Montgomery vom Marburger Bund, Europas größter Ärztevereinigung.

Das deutsche und europäische Patentgesetz verbieten zwar Patente auf das Klonen von Menschen und zur industriellen Verwertung menschlicher Embryonen. Doch das Patentrecht enthält Lücken. Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers werden ausdrücklich erlaubt. Das Brüstle-Patent beinhaltet das Klonen menschlicher Embryonen, patentiert sind aber „nur“ die Stammzellen. Für die Stammzellentnahme werden laut Patentschrift Embryonen gezüchtet und zerstört. Ein Verstoß auch gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz.

„Das Embryonenschutzgesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Menschenwürde zu wahren und künstlich erzeugte menschliche Embryonen effektiv zu schützen. Die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen darf nicht gleichzeitig durch Patente gefördert werden. Offensichtlich spekuliert der Patentinhaber darauf, dass das Embryonenschutzgesetz gelockert wird. Dann droht das Entstehen einer Embryonenindustrie“, sagt der Sachverständige Rainer Beckmann.

Greenpeace hat gegen das Brüstle-Patent mehrfach protestiert und die deutsche Justizministerin und Dienstherrin des Deutschen Patentamtes, Brigitte Zypries (SPD), aufgefordert, das Patent überprüfen zu lassen. Sie weigerte sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Über den Ausgang der Klage vor dem Patentgericht wird auch der Bundestag mitentscheiden.

„Patente auf Embryonen und einzelne Zellen von Embryonen sind nicht vollständig verboten. Viel wird jetzt vom Deutschen Bundestag abhängen, inwieweit bei den aktuellen Beratungen zur Änderung des deutschen Patentgesetzes derartige Patente untersagt und entsprechende Regelungen auch auf europäischer Ebene gefordert werden. Generell sollten Patente auf Leben und auch auf Teile des menschlichen Körpers verboten werden“, sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace.

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