Stuttgart, 09.03.2011 - Greenpeace hat heute bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige wegen Verdachts auf Urkundenunterdrückung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung gegen die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) und verantwortliche Mitarbeiter ihres Ministeriums eingereicht. Die unabhängige Umweltorganisation wirft Gönner vor, trotz richterlicher Aufforderung, Verwaltungsakten über die Sicherheit von Atomkraftwerken zurückzuhalten. Greenpeace-Aktivisten fordern deshalb heute vor dem Umweltministerium in Stuttgart die Herausgabe der Unterlagen.
'Die Bürger haben ein Recht darauf, über die Sicherheit der Atomkraftwerke im Land umfassend informiert zu werden. Die Ministerin hält die entsprechenden Unterlagen jedoch vor der Öffentlichkeit zurück' , sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. 'Tanja Gönner verhält sich so, als sei mit der Atomindustrie ein Kartell des Verschweigens vereinbart worden.'
Mit der Strafanzeige reagiert Greenpeace auf den rechtlich bedenklichen Umgang des Ministeriums mit Akten über Sicherheitsaspekte des Atomkraftwerks Philippsburg. Im September 2009 war das baden-württembergische Umweltministerium durch das zuständige Gericht aufgefordert worden, die Papiere innerhalb weniger Wochen den Klägern direkt vorzulegen. Greenpeace und Anwohner hatten gemeinsam auf Widerruf der Betriebserlaubnis des Kraftwerks geklagt. Bisher erhielt Greenpeace lediglich einen halbgefüllten Aktenordner mit augenscheinlich unvollständigem Inhalt. Zum Vergleich: Die Atomaufsicht in Hessen hat eine Umzugskiste Genehmigungsunterlagen sowie eine Vielzahl von korrekt geführten Aktenordnern zur Verfügung gestellt.
Aus dem Umweltministerium gibt es bisher keine nachvollziehbaren Erklärungen für die massiven Verzögerungen des Verfahrens und die unvollständigen Akten. Noch Ende 2009 behielt sich Tanja Gönner eine persönliche Prüfung des Vorgangs innerhalb von vier Wochen vor. Passiert ist aber nichts. Es besteht der Verdacht, dass der Prozess zum Nachteil der Kläger in die Länge gezogen werden soll, unter Missachtung geltenden Rechts. Dies könnte den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.
Für eine mögliche Urkundenunterdrückung und –verfälschung spricht die Aussage des Umweltministeriums, dass nur noch Akten vorhanden seien, die der Geheimhaltung unterlägen. Die Erfahrung aus dem Parallelprozess in Hessen belegt, dass dies nicht zutreffen kann. Die vom Ministerium von Frau Gönner abgelieferte willkürliche Zusammenstellung von Papieren begründet den Verdacht der Urkundenverfälschung.
Auch beim zweiten Atomkraftwerk in Baden-Württemberg ist der Informationsfluss des Gönner-Ministeriums in Sicherheitsfragen mangelhaft. Greenpeace veröffentlichte Ende Februar einen Nachrüstantrag des Betreibers EnBW für das AKW Neckarwestheim 1, der bereits 2007 an das Umweltministerium gestellt worden war. Bis heute hat die Ministerin nicht erklärt, weshalb sie das Papier geheim gehalten hatte und die beantragten Sicherheitsnachrüstungen nicht umgesetzt wurden.
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