Hamburg, 08.05.2011 - Mögliche CO2-Endlager unter der Nordsee könnten das Grundwasser der Küsten-Länder verunreinigen, auch wenn eine CO2-Verpressung auf ihrem Gebiet ausgeschlossen wurde. Darauf weist Greenpeace im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens für die CCS-Technologie hin. Greenpeace fordert daher die Landesregierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf, das CCS-Gesetz der Bundesregierung abzulehnen.
'Von den CO2-Verpressungen unter dem Meer könnten viele Menschen direkt betroffen sein - aber das wird bewusst nicht an die große Glocke gehängt', sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. 'Die Bundesländer dürfen sich nicht von der Bundesregierung über den Tisch ziehen lassen.'
Da es in der Bevölkerung starken Widerstand gegen die unterirdische Verpressung des Klimagases CO2 gibt, wollen Bundesländer wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein CO2-Endlager unter ihrem Gebiet vollständig ausschließen. Doch der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die Möglichkeit, vor den Küsten ohne Ländermitsprache CO2-Endlager einzurichten. So sollen die Bundesländer außerhalb einer 20-Kilometer-Zone, der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ, kein Mitspracherecht erhalten. Durch den hohen Druck der CO2-Verpressung findet im Umkreis von bis zu 50 Kilometern eine Druckerhöhung statt. Dies birgt die Gefahr, dass salziges Wasser aus den Hohlräumen der Lagerstätten verdrängt wird und das Grundwasser verunreinigt.
Besonders problematisch bei CO2-Endlagern unter dem Meer ist die Überwachung der Lagerstätten. Das sogenannte Monitoring unter dem Meeresboden und die Beseitigung eventueller Leckagen sind weitaus komplizierter als an Land. Kommt es zu Leckagen, stellt das CO2 eine Gefährdung der Meeresumwelt dar. Das Meerwasser könnte versauern und durch die im verpressten CO2 enthaltenen Giftstoffe wie Quecksilber und Blei verunreinigt werden.
Greenpeace fordert von der Bundesregierung ein komplettes Verbot der CCS-Technologie in Deutschland – an Land oder unter der See. Neben der Gefahr für das Grundwasser birgt CCS weitere unkalkulierbare Risiken. Das CO2 könnte langfristig wieder an die Oberfläche kommen und den Klimawandel vorantreiben. Außerdem wäre CCS erst 2030 großflächig einsetzbar – für den Klimaschutz viel zu spät. Es gibt keinerlei rechtliche Notwendigkeit, in Deutschland ein Pro-CCS-Gesetz zu erlassen. Nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 der europäischen CCS-Richtlinie haben alle EU-Mitgliedstaaten das Recht, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen.
'Der Ausschluss der CO2-Endlagerung in Deutschland wäre ein wegweisender Schritt für eine zukunftsfähige Energieversorgung – ohne ökologische und wirtschaftliche Altlasten für zukünftige Generationen', sagt Peters.
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