Feinstaub: Greenpeace verklagt Bundesregierung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll Schutz der Gesundheit durchsetzen

08.05.2006 - Wegen des völlig unzureichenden Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichem Feinstaub reicht Greenpeace heute am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen die Bundesregierung ein. Die Regierung hat weder den Anteil des Dieselrußes am Feinstaub gesenkt, noch die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub ausreichend umgesetzt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Deutschland jährlich etwa 75.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub. Greenpeace führte bereits im Jahr 2001 eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. In Deutschland haben die Umweltschützer den Rechtsweg ausgeschöpft und können daher den EGMR anrufen.

"Die Bundesregierung und der Bundesrat nehmen seit Jahren tatenlos hin, dass tausende Menschen frühzeitig an Dieselkrebs oder anderen Feinstaub-Krankheiten sterben", sagt Günter Hubmann, Verkehrsexperte von Greenpeace. "Offensichtlich scheut die Regierung die Konfrontation mit den Autoherstellern. Diese würden keine steuerliche Benachteiligung ihrer Dieselautos ohne Filter hinnehmen. Auch das Kompetenzgerangel mit den Ländern scheint die Bundesregierung nicht lösen zu wollen. Nun muss das Gericht dafür sorgen, dass die Menschen geschützt werden."

Die Bundesregierung hat bis heute keine der geplanten Maßnahmen umgesetzt, die die Belastung mit Dieselruß verringern. Dieser macht immerhin 15 bis 25 Prozent des Feinstaubes aus. Trotz Zusage gibt es keine steuerliche Förderung für Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußfilter nachrüsten. Dies würde die Belastung mit Dieselruß wesentlich verringern. Es wurde bislang auch keine Kennzeichnung von Pkw verabschiedet, mit der Städte und Gemeinden zeitweise Fahrbeschränkungen oder -verbote regeln könnten. Greenpeace fordert von Bundesregierung und Bundesrat, den Kompetenzstreit um die Förderung von Filtern zu beenden. Sowohl ein Gesetz, das 1000 Euro Förderung für einen wirksamen Filter garantiert, als auch die Kfz-Kennzeichnung sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Bereits am 19./20. November 2003 forderte die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern (UMK) die umfassende steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern. Bundeskanzler Gerhard Schröder versprach sie für den 1. Januar 2005. An diesem Tag trat in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub in Kraft. Umweltminister Jürgen Trittin legte am 25. April 2005 die Eckpunkte einer Kfz-Kennzeichnung vor. Am 7. April 2006 beschloss der Bundesrat insbesondere auf Initiative von Bayern, entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung die Kfz-Kennzeichnung nur teilweise umzusetzen.

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