Der Mensch als Patent

Protestaufruf von Greenpeace und Gen-ethischem Netzwerk gegen Stammzellen-Patent

Hamburg, 21.08.2006 - Greenpeace und das Gen-ethische Netzwerk e.V. rufen ab heute zum breiten Protest gegen ein Patent auf menschliches Leben auf. Das Europäische Patentamt (EPA) in München wird in den kommenden Monaten über eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 0770125) entscheiden, die zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen Embryonen entnommen werden sollen. Patentinhaber ist die Wisconsin Alumni Research Foundation in den USA, Erfinder ist der Stammzellforscher James A. Thomson. Das Patent wurde im März 2003 vom EPA nur eingeschränkt erteilt. Dagegen hatten die Patentinhaber Beschwerde einlegte. Jetzt muss das höchste Gericht des EPA, die Große Beschwerdekammer, grundsätzlich entscheiden, ob menschliche embryonale Stammzellen patentierbar sind.

"Letztlich wollen die Patentinhaber menschliche Embryonen vermarkten", sagt Christoph Then, Patente-Experte von Greenpeace. "Das Patentamt darf nicht im Alleingang eine Entscheidung über diese weitreichende ethische Fragen treffen. Patente auf Lebewesen, ihre Gene und Teile des menschlichen Körpers müssen in Europa verboten werden. Wir hoffen, dass sich viele Menschen an diesem Protest beteiligen." Ein Protestschreiben an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes finden Interessierte unter www.greenpeace.de.

Stammzellen sind Körperzellen, die sich noch nicht in alle spezialisierten Zelltypen entwickelt haben, wie zum Beispiel Leber- oder Nervenzellen. Beim Gewinn der Stammzellen aus Embryonen werden diese zerstört. Patente auf Stammzellen geben einen wirtschaftlichen Anreiz, menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken zu züchten.

Ein ähnliches, im Februar 2000 von Greenpeace aufgedecktes Embryo-Patent (EP 695351) der Universität Edinburgh musste das EPA im Juli 2002 weitgehend widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen wurden dabei gestrichen. Über 10.000 Personen unterstützten damals den Einspruch von Greenpeace. Gegen die Patent-Einschränkung hatte die Universität Edinburgh Beschwerde eingelegt. Eine Zulassung des Thomson-Patentes kann bedeuten, dass auch der Universität die Patentierung von Stammzellen wieder erlaubt wird. Das EPA würde damit der kommerziellen Verwertung menschlicher Embryonen den Weg ebnen.

Das Europäische Patentübereinkommen und die Gen-Patent-Richtlinie der EU verbieten Patente, die gegen die guten Sitten verstoßen (Artikel 53a). Dazu zählen Patente, bei denen menschliche Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet werden. Auch das Europäische Parlament stellte in einer Resolution vom Oktober 2005 fest, dass Patente auf embryonale Stammzellen in der EU nicht zugelassen werden dürfen. Andere Rechtsvorschriften ermöglichen jedoch Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers.

"Die Rechtslage ist lückenhaft und widersprüchlich", sagt Christoph Then. "Die Politik lässt dem Patentamt den Spielraum, die Gesetze auf seine Weise zu interpretieren. Das heißt meist nichts Gutes, da sich die Behörde durch Gebühren aus den Patenterteilungen finanziert.

Publikationen zum Thema

210806ProtestschreibenEPA_0.pdf
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