München, 05.12.2006 - Nach einer Klage von Greenpeace gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen hat das Bundespatentgericht in München heute erstmals eine Entscheidung zu den ethischen Grenzen in der Stammzellforschung getroffen. Demnach dürfen in Deutschland erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Zerstörung menschlicher Embryonen bieten. Anlass der Greenpeace-Klage ist ein vom Deutschen Patentamt im Jahre 1999 erteiltes Patent (DE 19756864) des Bonner Stammzellforschers Professor Oliver Brüstle für die Züchtung neuronaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Das Patent ist durch die Entscheidung des Bundespatentgerichtes in wesentlichen Teilen widerrufen worden.
"Der menschliche Körper ist keine Ware, die patentiert werden kann", sagt Patentexperte Dr. Christoph Then von Greenpeace. "Das Bundespatengericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen müssen den finanziellen Interessen der Patentanmelder übergeordnet werden."
Das Brüstle-Patent umfasste Verfahren zur Züchtung neuronaler Stammzellen für die medizinische Forschung. Zur Erzeugung dieser Zellen erhob Brüstle auch Ansprüche auf ein Klon-Verfahren, das 1996 durch das schottische Klonschaf Dolly weltweit bekannt wurde. Um geklonte menschliche Embryonen zu gewinnen, wollte Brüstle diese Methoden auch beim Menschen anwenden. Nach dem Urteil des Bundespatentgerichtes werden Brüstle nur noch Patente auf Stammzellen erlaubt, für die Embryonen weder geklont noch zerstört werden müssen. Damit folgt das Deutsche Patentgericht einer Entscheidung des Europäischen Patentamtes aus dem Jahre 2002, als ein Patent der Universität Edinburgh zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen zurückgewiesen wurde.
Stammzellen sind Zellen, die verschiedene Funktionen im Körper übernehmen können. Solche Alleskönner findet man in Embryonen, aber auch im Blut und im Gewebe erwachsener Personen. Die Patentierung von embryonalen Stammzellen ist weltweit umstritten. Da Patente einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen könnten, Embryonen aus kommerziellen Gründen zu züchten und zu verwerten, werden von Ärzten und Ethik-Experten klare rechtliche Grenzen gefordert. So wurde der Einspruch von Greenpeace auch von der Ärztevereinigung Marburger Bund unterstützt. Mit der Entscheidung des Bundespatentgericht ist die Diskussion um die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen nicht beendet. Das Europäische Patentamt in München prüft gegenwärtig in Musterverfahren noch einmal die Zulässigkeit derartiger Ansprüche. Und auch die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichtes kann noch einmal angefochten werden.
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