Hamburg/Berlin 21. 03. 2003 – Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu Patenten auf Leben ist eine Mogelpackung. Der Entwurf des Ministeriums gibt vor, die Patentierung menschlicher Gene erheblich einzuschränken. Die genaue Prüfung zeigt aber, dass die geplanten Regeln im Kern völlig ungeeignet sind. So existieren bereits mehrere Urteile von Patentämtern und Patentgerichten, die zeigen, dass die vorgeschlagenen Regeln in der Praxis wirkungslos wären. Der Gesetzentwurf des Ministeriums liegt Greenpeace vor.
"Man hat den Eindruck, dass sich hier Bürokratie und Industrie verbünden, um den Bundestag mit juristischen Tricks hinters Licht zu führen. Die Abgeordneten erfahren erst gar nicht, worüber sie abstimmen sollen", meint Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. "Nach wie vor würde das Gesetz Patente auf Gene, von Teilen des menschlichen Körpers, sowie von Pflanzen und Tieren im vollem Umfang erlauben.
"Das komplexe Regelwerk der Patentgesetzgebung macht es dem SPD-geführten Justizministerium leicht zu tricksen. Laut Gesetzentwurf soll die Patentierung menschlicher Gene ausdrücklich erlaubt werden, der Umfang der Patente soll aber auf bestimmte technische Anwendungen begrenzt sein. So würde zum Beispiel beim Gen für Brustkrebs der Zweck des Patentes in die Ansprüche aufgenommen werden. Dadurch sollen andere Firmen, die das Gen zum Beispiel zur Behandlung von Prostata Erkrankungen verwenden wollen, frei von den Auflagen des Patentinhabers sein. Doch der Deutsche Bundesgerichtshof entschied schon 1990, dass derartige Regelungen, das heißt die Angabe der geplanten Verwendung, nicht zu einer Beschränkung der Reichweite von Patenten führen. Das beabsichtigte Gesetz würde deswegen nicht zu der gewünschten rechtlichen Klarheit, sondern lediglich zu langwierigen Patentstreitigkeiten führen.
Zudem sollen nur die Gene unter den Schutz des geplanten Gesetzes fallen, die noch identischmit dem ursprünglichen Gen sind. Doch in der Regel wird die Struktur der Gene schon beim Isolieren aus dem menschlichen Körper geringfügig verändert. Nach den bisherigen Entscheidungen der Patentämter führt diese Veränderung dazu, dass die Gene nicht mehr als natürlich anzusehen wären. Damit würde auch das geplante Gesetz nicht mehr greifen.
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf eine EU-Richtlinie, die schon 1998 verabschiedet und bis heute nur von einer Minderheit der EU-Staaten umgesetzt wurde. Inzwischen droht die EU Kommission mit einer millionenschweren Klage gegen die Bundesregierung, weil sie die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat. "Das Justizministerium trägt die Hauptschuld daran, dass bisher keine akzeptable Lösung erreicht werden konnte. Sinnvolle Lösungsansätze sind von den Beamten regelmäßig blockiert worden", so Then.RückfragenAchtung Redaktion!Rückfragen bitte an:
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