Greenpeace klagt für Schutz vor Terroranschlägen auf AKWs

Schleswig-Holstein und Hessen sollen AKWs Brunsbüttel und Biblis vom Netz nehmen

Hamburg, 10. 9. 2003 – Zwei Jahre nach den Anschlägen des 11. September 2001 hat Greenpeace heute gemeinsam mit Anwohnern Klage gegen Schleswig-Holstein und Hessen eingereicht, um die Abschaltung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis durchzusetzen. Die beiden über 25 Jahre alten Reaktoren sind baulich gegen einen geplanten Absturz eines Verkehrsflugzeuges völlig ungeschützt. Greenpeace hat bereits im Dezember 2001 den Widerruf aller Betriebsgenehmigungen für deutsche AKWs beantragt. Die zuständigen Behörden haben bis heute nicht reagiert. Mit der heutigen Untätigkeitsklage sollen die Ministerien in Schleswig-Holstein (Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz) und Hessen (Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) gezwungen werden, wenigstens zwei der riskantesten deutschen Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen.

“Seit zwei Jahren ignorieren die verantwortlichen Behörden, dass die Bedrohung für Atomkraftwerke drastisch gestiegen ist”, sagt Stefan Schurig, Leiter des Energiebereiches bei Greenpeace, “der Staat stellt damit die finanziellen Interessen der Stromkonzerne über den Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen.” Keines der 19 deutschen Atomkraftwerke ist gegen den Absturz eines Verkehrsflugzeuges gesichert. Die Meiler Brunsbüttel und Biblis A sind besonders gefährdet: Ihre Außenhülle ist nur gegen den Absturz eines kleinen Sportflugzeuges ausgelegt.

Grundlage der Greenpeace-Klage ist das “Kalkar-Urteil” des Bundesverfassungsgerichtes von 1978. Es legt fest, dass die Betreiber von Atomkraftwerken und der Staat verpflichtet sind, Schutzmaßnahmen gegen Risiken zu treffen. Tolerieren müssen die Bürger nur das so genannte Restrisiko: Ereignisse, die nach dem “Maßstab praktischer Vernunft” als sehr unwahrscheinlich gelten. Dazu zählte bislang auch der zufällige Absturz einer Verkehrsmaschine auf einen Reaktor.

Jetzt besteht das Risiko aber nicht mehr nur in einem zufälligen Absturz – sondern in einem gezielten Anschlag. “Es wird wohl nach dem 11. September keiner mehr bestreiten können, dass ein Anschlag auf Atomkraftwerke mit einem Verkehrsflugzeug im Bereich des Möglichen liegt”, sagt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt von Greenpeace. “Wenn die Behörden das nicht wahrhaben wollen, müssen die Gerichte klarstellen, dass dieses Risiko nicht hinzunehmen ist.”

Die Bundesregierung hat selbst nach dem 11. September 2001 in einem Gutachten die Gefährdung deutscher Atomkraftwerke untersuchen lassen. Nach Presseberichten sollen dabei gravierende Sicherheitslücken festgestellt worden sein. Das Gutachten wird seit Monaten unter Verschluss gehalten. Gleichzeitig gibt es eindeutige Erkenntnisse, dass auch die Attentäter des 11. September nukleare Anlagen als Anschlagsziele erwogen hatten.

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