Verbraucherinformationsgesetz getestet

Auskünfte der Behörden bisher mangelhaft

Hamburg, 29.07.2008 - Nach einem Test von Greenpeace erfüllt das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) drei Monate nach seinem Start nicht seine Aufgabe. Greenpeace hat Mitte Mai insgesamt zehn Anträge auf Auskunft nach dem VIG bei Bund, Landesbehörden und Städten gestellt. Die Umweltschützer wollten wissen, wo zu stark pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft wurde oder wer gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht wie vorgeschrieben kennzeichnet. Von sechs Ämtern hat Greenpeace bis heute keine Ergebnisse erhalten. Dafür hat eines von diesen bereits einen Gebührenbescheid verschickt. In den anderen Fällen enthielten die Auskünfte häufig nicht die wesentlichen Informationen oder waren zu knapp.

Von sechs Ämtern hat Greenpeace bis heute keine Ergebnisse erhalten. Dafür hat eines von diesen bereits einen Gebührenbescheid verschickt. In den anderen Fällen enthielten die Auskünfte häufig nicht die wesentlichen Informationen oder waren zu knapp.

"Das Gesetz verfehlt sein Ziel, die Informationsrechte der Verbraucher zu stärken", sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. "Offensichtlich sollen Verbraucher über die lange Wartezeit und die hohen Gebühren von weiteren Anfragen abgeschreckt werden."

So schickte das Hamburger Verbraucherschutzamt einen Kostenbescheid über 96 Euro für die banale Information, dass es bei Lebensmittelkontrollen keine Beanstandungen der Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe. Für die Hälfte dieser Gebühren (50 Euro) erhält man in Bremen deutlich mehr Informationen: Umfang der Kontrollen, Anzahl der Beanstandungen und das Vorgehen der Behörde. Berlin hat bis heute auf die Anfrage überhaupt nicht geantwortet, die Stadt München sieht sich aus verwaltungstechnischen Gründen erst ab 1. August für die gestellte Anfrage zuständig. Von fünf angefragten Bundesländern hat sogar bisher nur eines Auskunft erteilt.

"Wenn Verbraucherschutzminister Horst Seehofer den Verbraucher wirklich schützen will, muss er das Gesetz so schnell wie möglich reformieren. Es ist in vielen Passagen unklar und wird zu ungunsten des Verbrauchers ausgelegt", erklärt Hofstetter.

Das Gesetz gibt zwar vor, dass Anfragen innerhalb von einem Monat, wenn die Belange Dritter betroffen sind maximal nach zwei Monaten, zu beantworten sind. Doch die Behörden lassen sich deutlich mehr Zeit.

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