Gorleben: Greenpeace stellt Strafanzeige gegen Umweltminister Sander

Minister nimmt erhöhte Freisetzung radioaktiver Strahlung in Kauf

Lüneburg, 01.11.2011 - Gegen den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) hat Greenpeace heute bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg Strafanzeige gestellt. Die unabhängige Umweltschutzorganisation wirft dem Minister vor, sich auf fehlerhafte Strahlenwerte am Zwischenlager Gorleben zu berufen, damit weiterer hochradioaktiver Atommüll aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague eingelagert werden kann. Gestern erklärte das niedersächsische Umweltministerium, es sähe keinen Anlass, eine Einlagerung hochradioaktiven Atommülls in diesem Jahr abzusagen. Sander nimmt rücksichtslos erhöhte radioaktive Strahlung am Zwischenlager in Kauf. Das ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch strafbar, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.

Sander ignoriert erhöhte Strahlenmesswerte am Zwischenlager Gorleben

Greenpeace hat vergangene Woche belegt, dass das niedersächsische Umweltministerium erhebliche Fehler bei der Berechnung der Strahlenwerte am Zwischenlager gemacht hatte. Demnach könnte der zulässige Strahlengrenzwert von 0,3 Millisievert am Zwischenlager selbst ohne weitere Einlagerung hochradioaktiven Atommülls bis Jahresende überschritten werden. Laut geltender Genehmigung für das Zwischenlager müsste dies dazu führen, dass kein weiterer strahlender Müll eingelagert wird. Trotz der Aufforderung in einem offenen Brief hat das Ministerium die Greenpeace-Berechnung ignoriert. Es beruft sich auf seinen Strahlenmesswert von 0,233 Millisivert, den Greenpeace widerlegt hat. Nach Einlagerung der für November geplanten elf Castoren läge die diesjährige Strahlendosis laut Ministerium bei 0,235 Millisievert.

Keine Rücksicht auf Sicherheit der Bürger und Polizeibeamten

'Der Castortransport scheint Sander wichtiger zu sein als die Sicherheit der Bürger und Polizeibeamten', sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. 'Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft diese Sache im Interesse der Bürger zügig aufklärt und das Ministerium die Entscheidung über die Einlagerung der Castoren zurücknehmen muss.'

Nach Paragraph 311 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten ionisierende Strahlen freisetzt, die geeignet ist, Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen. Nach Paragraph 311 Absatz 2 Strafgesetzbuch ist auch der Versuch strafbar.

Am 24. November startet voraussichtlich der Castortransport in La Hague (Frankreich). Jeder Castor beinhaltet viermal so viel Radioaktivität wie beim Super-GAU in Fukushima ausgetreten ist.

GP_Analyse_Strahlenmessung_final3_0.pdf
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