Holländisches Gericht: Greenpeace darf Aktionen gegen Atomtransporte machen

Hamburg/Den Haag, 22.05.02 - Das Oberlandesgericht in Den Haag hat heute eine von der französischen Atomfirma Cogema erwirkte einstweilige Verfügung gegen Greenpeace Holland aufgehoben und das Handeln der Anti-Atom-Aktivisten ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.

Vier Greenpeace-Aktivisten hatten sich im vergangenen Jahr an Bahnschienen angekettet und auf diese Weise gegen den Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem holländischen Atomkraftwerk Borssele in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague protestiert. Die Richter führten in ihrer Urteilsbegründung aus, dass Greenpeace nicht nur das Recht habe fernab des Geschehens zu demonstrieren, sondern auch direkt vor Ort.

Mit Blick auf den Prozess des Lüneburger Amtsgerichtes gegen vier Castor-Gegner, in dem die Richter heute eine Strafe von jeweils 525 Euro wegen gemeinschaftlicher Störung öffentlicher Betriebe verhängt haben, erklärt Mathias Edler, Energieexperte von Greenpeace:

"Das Holländische Gericht hat unmissverständlich erklärt, dass der Protest gegen gefährliche Atomtransporte sich nicht darauf beschränken muss, weitab vom Geschehen mit einem kleinen Taschentuch zu winken, sondern auch Aktionen vor Ort durchführen darf. Auch in Deutschland sieht das Bundesverfassungsgericht Protestaktionen als notwendiges "Funktionselement der Demokratie" an. Dass man die deutschen Castor-Gegner in Lüneburg nicht wie Schwerverbrecher behandelt hat, wie es die Staatsanwaltschaft versucht hat, ist nur folgerichtig. Konsequenterweise hätten die Aktivsten aber, wie in Holland, freigesprochen werden müssen."

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