Greenpeace-Gutachten: Durchfuhrverbot von Walfleisch möglich

Greenpeace-Gutachten: Durchfuhrverbot von Walfleisch möglich

Hamburg, 1.8.2013: Der Transport von Walfleisch durch deutsches Hoheitsgebiet kann gesetzlich verboten werden. Dies zeigt eine neue Rechtsexpertise im Auftrag von Greenpeace. Das Transitverbot für Walfleisch wäre sowohl mit EU-Recht als auch mit den Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar und kann im Bundesnaturschutz-Gesetz festgelegt werden.

"Wir erwarten, dass Umweltminister Altmaier als Verantwortlicher für den Artenschutz seine Hausaufgaben macht. Er muss jetzt ein gesetzliches Durchfuhrverbot von Walfleisch anstoßen", sagt Iris Menn, Meeresexpertin von Greenpeace. Im Juli hatten Aktivisten im Hamburger Hafen einen Walfleisch-Transport aufgedeckt und erfolgreich dagegen protestiert.

Das Bundesnaturschutz-Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit besonders geschützten Tieren und Pflanzen; darunter fallen alle Wal-Arten. Sie unterliegen einem Vermarktungsverbot und dürfen zum Beispiel nicht befördert werden (§44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2a BNatSchG). In diesem Kontext kann auch die Durchfuhr von Produkten der besonders geschützten Arten wie Walfleisch ausdrücklich verboten werden.

Mit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung haben sich bisher 27.715 Bürgerinnen und Bürger mit einer Protestemail an Minister Peter Altmaier (CDU) gewandt. Dieser hatte sich auf Twitter zwar mehrfach zum Walschutz bekannt, bisher jedoch die deutschen Häfen lediglich zu einer freiwilligen Verpflichtung aufgefordert.

"Es kann nicht sein, dass Deutschland sich einerseits gegen Walfang und Walfleischhandel ausspricht, andererseits die Durchfuhr von Walfleisch duldet", sagt Menn. Die Bundesrepublik ist Mitglied in der Internationalen Walfangkommission IWC und hat das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES unterschrieben.

Walfangfirma: Verbindungen nach Deutschland

Durch ein gesetzliches Verbot würde Deutschland für die isländischen Walfänger als Transitland für den Export wegfallen. Auch der Boykott mehrerer Frachtfirmen verringert die Möglichkeit, Walfleisch auf dem Seeweg nach Japan zu bringen.

Islands Walfang profitiert allerdings auch indirekt von geschäftlichen Verbindungen nach Deutschland: Kristján Loftsson, Geschäftsführer der letzten isländischen Walfangfirma Hvalur hf, kontrolliert als Aufsichtsratsvorsitzender - bzw. seine Familie und Geschäftspartner über Anteile - die größte isländische Fischereifirma HB Grandi.

Größter Abnehmer von HB Grandi sind deutsche Firmen, unter anderem "Deutsche See" oder "Iceland Seafood International", die so indirekt den Walfang unterstützen. Greenpeace fordert diese auf, die Geschäftsbeziehungen zu beenden. (Mehr zum Firmengeflecht).

Greenpeace-Aktivisten hatten am 5. und 10. Juli gegen die Durchfuhr von sechs Containern mit Walfleisch aus Island durch den Hamburger Hafen protestiert und Behörden und Politik informiert. Mehrere Reedereien, darunter Samskip, Islands größter Transporteur von Walfleisch, versprachen daraufhin, zukünftig kein Walfleisch mehr zu befördern. Die Walfleischlieferung wurde an den Absender zurückgeschickt und am 22. Juli im Hafen von Reykjavik wieder entladen.

Rechtsexpertise zum Durchfuhrverbot von Walfleisch

20130801-greenpeace-rechtsexpertise-walfleisch-durchfuhrverbot.pdf
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