Strompreise: Greenpeace stellt "Abzockbremse" vor

Staat muss Energiewirtschaftsgesetz reformieren, um Preise zu deckeln

Berlin, 21. 8. 2013 - Mit Hilfe einer dreistufigen "Abzockbremse" könnte der Strompreis für private Haushalte deutlich sinken. Greenpeace stellt heute mit einem Rechtsgutachten vor, wie Energieversorger gesunkene Börsenstrompreise an Haushalte mit Grundversorgungstarifen weitergeben müssten. Rund 40 Prozent aller Privatkunden würden davon profitieren.

Würden alle Greenpeace Vorschläge umgesetzt, könnten die Verbraucher etwa 104 Euro im Jahr sparen. Die Umweltorganisation fordert von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), die Stromkunden vor überhöhten Preisen zu schützen. "In der Grundversorgung machen die Energieanbieter Kasse. Übertriebene Industrievergünstigungen verteuern den Strom für Privathaushalte zusätzlich. Hier muss der Bundeswirtschaftsminister eingreifen", sagt Tobias Austrup, Energie-Experte von Greenpeace.

In einem ersten Schritt sollen die Kartellbehörden untersuchen, ob Energiekonzerne oder Stadtwerke mit ihren Grundversorgungstarifen eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Aktuelle Recherchen des Beratungsunternehmens Energy Brainpool lassen den Schluss zu, dass die Stromanbieter in den Grundversorgungstarifen ihre Gewinnmargen um mehr als 70 Prozent seit dem Jahr 2009 steigern konnten. In den weiteren Wettbewerbstarifen jedoch sanken die Gewinne. "Bestätigt sich der Verdacht, dass die Energieversorger ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, können die Stromkunden ihre zu hohen Zahlungen zurückfordern", erläutert Rechtsanwalt Martin Hack, Autor des Rechtsgutachtens. Ein durchschnittlicher Haushalt würde bei Anpassung der Grundversorgungstarife an die Börsenstrompreise rund 40 Euro im Jahr sparen. Greenpeace stellt als Reaktion auf das Rechtsgutachten heute bei allen 16 Landeskartellbehörden Anträge auf Überprüfung der Grundversorgungstarife.

Ungerechtfertigte Industrievergünstigungen reduzieren

Als zweiten Schritt fordert die unabhängige Umweltorganisation, dass der Staat die Standardtarife vorab prüft und genehmigt - wie es bis zum Jahr 2007 möglich war. Mit einer damaligen Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nahm sich die Regierung jedoch diese Einflussmöglichkeit auf die Strompreise. Jetzt müsste das EnWG erneut reformiert werden, weil der Wettbewerb in der Grundversorgung nicht funktioniert. Drittens muss die Bundesregierung die ausufernden Subventionen der Industrie beim Strompreis reduzieren. Der Staat begünstigt derzeit mehr als 1600 Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage. Begrenzt man diese Befreiungen auf energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sänke die Umlage um 1,6 Cent je Kilowattstunde.

Insgesamt könnte ein Vier-Personen-Haushalt mit 4000 Kilowattstunden pro Jahr im Grundversorgungstarif um rund 2,6 Cent pro Kilowattstunde entlastet werden. Die Kunden der Grundversorgung scheuen entweder einen Anbieterwechsel oder finden aus finanziellen Gründen keinen anderen Energieversorger.

Publikationen zum Thema

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