Umwelt- und Verbraucherverbände sehen dringenden Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren und fordern eine faire Beteiligung aller am Gemeinschaftswerk Energiewende
Berlin, 22.5.2014: Die Bevorzugung weiter Teile der Industrie bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss ein Ende haben. Das fordern Umwelt- und Verbraucherverbände von den Abgeordneten des Bundestags heute in einem gemeinsamen Positionspapier.
Darin betonen das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), WWF, Deutsche Umwelthilfe (DUH), NABU, Klima-Allianz, Unternehmensgrün und der Deutsche Mieterbund, dass die Industrie nicht weiterhin deutlich über das notwendige Maß hinaus auf Kosten der privaten und mittelständischen Stromverbraucher entlastet werden darf. Stattdessen sollten sich alle Unternehmen angemessenen an der Energiewende beteiligen.
Die Verbände fordern den Bundestag auf, den von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf für die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) in wesentlichen Punkten zu korrigieren. Sie betonen, dass eine stärkere Beteiligung der Industrie bei der EEG-Umlage möglich ist, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu schwächen. Aus ihrer Sicht liefert Gabriel keine Nachweise für das angeblich drohende Szenario massiver Arbeitsplatzverluste sowie für Standortverlagerungen.
„Die Entlastung für die Industrie beträgt nach den Plänen der Bundesregierung immer noch etwa 5,1 Mrd. Bei der EEG-Umlage von jetzt 6,24 ct/kWh zahlen Verbraucher allein 1,35 Cent für die Privilegien der Industrie“, so Swantje Küchler, Leiterin Energiepolitik beim FÖS.Laut Forderungspapier muss die Regierung die Zahl der begünstigten Unternehmen viel stärker einschränken. Bislang soll fast der gesamten Industrie - 219 Branchen - eine Befreiung von der EEG-Umlage ermöglicht werden. Von den Ausnahmen sollten aus Sicht der Verbände jedoch nur 15 Branchen wie etwa Aluminium, Stahl oder Chemie profitieren dürfen. Zusätzliche anspruchsvolle Kriterien sollten die Privilegierung auf tatsächlich strom- und handelsintensive Unternehmen begrenzen.
Eine Deckelung des Kostenbeitrags der Einzelunternehmen lehnen die Verbände ab und fordern stattdessen eine höhere Mindestbeteiligung für alle Unternehmen, da die Industrie über die gesunkenen Strom-Großhandelspreise vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitiert. Zentrales Anliegen müsse es sein, durch die neuen Regelungen besonders effiziente Unternehmen nicht zu bestrafen und stattdessen Impulse für Energieeffizienz zu erhalten. Rabatte für die Eigenstromversorgung dürfe es nur für die ökologisch sinnvollen Arten der Eigenstromerzeugung wie Erneuerbare oder KWK-Anlagen geben, nicht jedoch für klimaschädliche Kraftwerke oder Braunkohle-Tagebaue.
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